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BGH-Urteil: Verbraucherschützer dürfen Bank zur Kontokündigung auffordern

München, 07.02.2014 | 15:58 | fre

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Kampf gegen Internetbetrug einen Sieg errungen: Die Verbraucherschützer hatten die Sparkasse Heidelberg aufgefordert, das Girokonto eines Inkassounternehmens zu sperren. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied. Den Karlsruher Richtern zufolge sind Handlungen wie die der Verbraucherzentrale prinzipiell illegal - in diesem speziellen Fall war jedoch ausschlaggebend, dass das Unternehmen bewusst für einen Webseitenbetreiber arbeitete, der Verbraucher systematisch täuscht.

Tappt der Internetnutzer in die Abofalle, erhält er von dubiosen Inkassofirmen zahllose Rechnungen und Mahnungen.
Tappt der Internetnutzer in die Abofalle, erhält er von dubiosen Inkassounternehmen zahllose Mahnungen.
Mit dem Urteil wiesen der BGH eine Klage des Inkassounternehmens ab. Medienberichten zufolge ging dem Prozess die Beschwerde eines Internetnutzers voraus, der die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz um Hilfe gebeten hatte. Der Verbraucher war in eine sogenannte Abofalle getappt: Auf einer Website, die einen Routenplanerservice anbot, hatte er seine persönlichen Daten eingegeben. Mit einem Klick auf den Button „Jetzt anmelden“ stimmte der Nutzer unwissentlich einem Zweijahresvertrag zu.

Da er sich weigerte den Jahresbeitrag von 96 Euro zu zahlen, beauftragte der Seitenbetreiber ein Inkassounternehmen, um den Betrag einzutreiben. Obwohl die Verbraucherzentrale den Vertrag in der Zwischenzeit angefochten hatte, wurde der Betroffene mehrfach abgemahnt. Letztlich forderten die Verbraucherschützer von der Sparkasse Heidelberg, das Girokonto des Inkassounternehmens zu kündigen.

Daraufhin landete der Fall vor Gericht. Nachdem das Landgericht Frankfurt zugunsten der Verbraucherschützer geurteilt hatte, gaben die Berufungsrichter des Oberlandesgerichts der Unterlassungsklage des Inkassobüros statt. Der BGH hob diese Entscheidung nun auf. Bereits 2012 hatte das oberste deutsche Zivilgericht Abofallen dieser Art verboten.

 

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