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Neues Gesetz zu Kontogebühren in Kraft
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Darum wissen Sie bald genau, wie viel Ihr Girokonto kostet

München, 31.10.2018 | 13:32 | skl

Banken müssen ihre Kunden seit heute jährlich über die Kosten des Girokontos informieren. Zudem soll es künftig eine zertifizierte Webseite zum kontenvergleich geben. Was sich noch geändert hat.

Girokonto für jedermann: Geldscheine und Überweisungsträger
Mehr Transparenz für Kontoinhaber: Banken müssen Kunden über die Girokonto-Kosten einmal im Jahr informieren.
Kontoführungsgebühr, Dispozinsen und Gebühren für Bargeldabhebungen oder Überweisungen –wissen Sie, wie viel Sie insgesamt für Ihr Girokonto bezahlen? Bei der Vielzahl unterschiedlicher Transaktionen im Alltag geht leicht der Überblick verloren. Auf welchen Betrag sich die Nutzung des Girokontos summiert, wissen viele Kontoinhaber nicht – und damit auch nicht, ob sie mit einem Girokonto bei einer anderen Bank Geld sparen könnten. Das möchte die EU ändern. Banken müssen Kontoinhaber künftig einmal im Jahr über die anfallenden Kosten informieren. Um Verbrauchern eine bessere Übersicht über anfallende Kosten zu geben und damit auch Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen, hat die EU die Zahlungskontenrichtlinie erlassen. Der Bundestag hat sie am 16. April 2016 mit dem Zahlungskontengesetz in deutsches Recht umgesetzt. Heute tritt die letzte Stufe des Gesetzes in Kraft.

So bekommen Sie mehr Durchblick

Ab heute sind Banken gesetzlich dazu verpflichtet, Kontoinhabern einmal im Jahr eine Gesamtkostenübersicht für ihr Girokonto zu erstellen. Diese sogenannten Entgeltaufstellungen sollen einen Überblick über alle Posten, wie etwa Dispozinsen oder Gebühren für Überweisungen auflisten und Verbrauchern so eine bessere Vergleichsmöglichkeit zu alternativen Kontomodellen geben. Bisher waren Verbraucher dazu gezwungen, die Kosten, die durch die Nutzung ihres Girokontos entstehen, mühsam anhand der Kontoauszüge zusammenzurechnen.

Damit die Kontoinhaber mit dem Wissen über die anfallenden Kosten ihres Girokontos auch etwas anfangen können, sieht das Zahlungskontengesetz zusätzlich eine zertifizierte Vergleichswebseite vor, auf der Verbraucher die Girokontomodelle verschiedener Banken miteinander vergleichen können. Eine Vergleichswebseite mit Zertifizierung gemäß dem Gesetz sollte ab heute zur Verfügung stehen – das ist aber nicht der Fall, da bislang keine Prüfstelle existiert, die die Zertifizierung ausstellen kann. Sobald eine Zertifizierung möglich ist, wird CHECK24 mit seinem Girokontenvergleich die Zertifizierung beantragen.

Das änderte sich außerdem für Girokonten 

Als eine der ersten Änderungen durch das Zahlungskontengesetz wurde im Juni 2016 das Basiskonto, auch als Konto für Jedermann bekannt, eingeführt. Banken wurden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, auch Personen ohne festen Wohnsitz, Flüchtlingen und Überschuldeten ein Girokonto zur Verfügung zu stellen.

Im September 2016 trat die gesetzliche Kontowechselhilfe in Kraft, welche Banken dazu verpflichtet, ihre Kunden beim Kontowechsel zu unterstützen. Die alte Bank muss nun der neuen Bank alle notwendigen Informationen über die Zahlungspartner des Kontoinhabers zur Verfügung stellen, damit diese Lastschriften ohne Unterbrechung auf dem neuen Konto weiterführen kann und es durch den Wechsel nicht zu Zahlungsausfällen kommt, so dass etwa Mieten oder Stromrechnungen nicht mehr bezahlt werden.

Zusätzlich müssen Banken seit Januar dieses Jahres über eine Schnittstelle Drittanbietern Zugang zu den Konten ihrer Kunden gewähren, wenn diese dem zustimmen. So lassen sich etwa mehrere Konten einfacher in einer zentralen Kontomanager-App eines Drittanbieters verwalten.

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