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Europäische Bürger sollen Recht auf Girokonto erhalten

München, 12.12.2013 | 16:46 | fre

Jeder EU-Bürger soll zukünftig das Recht auf ein Girokonto haben. Medienberichten zufolge stimmte das Europaparlament in Straßburg am Donnerstag für ein entsprechendes Gesetz. Die Pläne müssen allerdings noch von den EU-Staaten abgenickt werden und können frühestens 2016 in Kraft treten. Nach EU-Angaben können derzeit etwa 25 Millionen Europäer über 15 Jahre aufgrund von Obdachlosigkeit oder finanziellen Schwierigkeiten kein Girokonto eröffnen, obwohl sie es möchten.

Banking Terminal
Ziel des EU-Parlamentes ist es, allen Europäern den Zugang zum wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Schätzungen zufolge leben auch in Deutschland noch immer 670.000 Bürger ohne Girokonto – also knapp ein Prozent der Verbraucher. Das Recht auf ein Basiskonto beende endlich den Ausschluss dieser Menschen vom wirtschaftlichen Leben, sagte die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt. Das Basiskonto soll lediglich grundlegende Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Lastschriften oder Online-Zahlungen umfassen – ein Dispokredit wird dagegen nicht eingeräumt. Mit ihrer Forderung nach komplett kostenlosen Basiskonten konnte sich die Linkspartei im EU-Parlament allerdings nicht durchsetzen. Die Gebühren sollen jedoch verhältnismäßig niedrig bemessen werden.

Auch in der Bundesrepublik könnte das EU-Gesetz dafür sorgen, dass künftig ein allgemeiner Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für Jedermann“ besteht. Die deutschen Banken hatten sich bisher lediglich freiwillige Selbstverpflichtungen auferlegt – eine allgemeingültige Regelung gibt es noch nicht.

Neben dem Anspruch auf ein Konto soll das neue EU-Gesetz Bankkunden noch mit zusätzlichen Rechten ausstatten: So will die EU es Verbrauchern erleichtern, die Konditionen von Girokonten zu vergleichen und bei Unzufriedenheit die Bank zu wechseln. Dafür sollen die Institute verpflichtet werden, Gebührenlisten im Internet zu veröffentlichen. Bei einem Kontowechsel soll das Girokonto unkompliziert und innerhalb einer Frist von zwei Wochen übertragen werden.
 

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