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Girokonto: Geldautomaten müssen ab sofort fällige Gebühren anzeigen

München, 17.01.2011 | 15:00 | sge

Das Geldabheben am Automaten ist für die meisten Verbraucher selbstverständlich - die dabei fällig werdenden Gebühren bei der Nutzung von Automaten fremder Banken waren es bislang oft jedoch nicht. Das soll nun anders werden.

Neuerdings müssen Fremdkunden die Gebühren für das Geldabheben angezeigt werden.
Neuerdings müssen Fremdkunden die Gebühren für das Geldabheben angezeigt werden.
Wer unterwegs auf die Schnelle Geld abheben musste und dabei den Automaten einer anderen Bank nutzte, wurde bislang im Nachhinein häufig von den dafür berechneten Gebühren überrascht. Das soll sich mit dem neuen Automatengebührensystem, das ab sofort gültig ist, ändern. Die Banken sind nun verpflichtet, dem Kunden die anfallenden Gebühren vor dem eigentlichen Prozess des Geldabhebens eindeutig und unmissverständlich anzuzeigen.

Die Kunden sollen damit die Option haben, den Vorgang noch abzubrechen, wenn sie mit der Höhe der Gebühren nicht einverstanden sind. Verbraucherschützer begrüßen die Neuregelung aus verschiedenen Gründen. Zum einen wird damit die Transparenz der Gebührensysteme, die sich von Institut zu Institut stark unterscheiden können, gefördert, zum anderen gehen Experten davon aus, dass die Gebührenhöhe im Zuge dessen weiter sinken wird.

Dennoch wird es auch in der Zukunft kein einheitliches, für alle Banken gültiges Gebührensystem geben. Während sich die Privatbanken im vergangenen Jahr bereits auf einen Betrag von maximal 1,95 Euro für die Nutzung des Geldautomaten geeinigt haben, bitten Sparkassen und Volksbanken Fremdkunden nach wie vor stärker zur Kasse. Dennoch ermöglicht die Neuregelung den Kunden zumindest einen Vergleich und gegebenenfalls die Nutzung anderer Automaten.

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