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EU-Kommission will Girokonto zum Grundrecht erklären

München, 06.03.2013 | 09:24 | fre

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will den Besitz eines Girokontos als soziales Grundrecht verankern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung, der ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt. Die europäischen Banken sollen so verpflichtet werden, für jeden Bürger ein bezahlbares Girokonto anzubieten. Barnier will den Gesetzesentwurf bis spätestens Juni einreichen.

Ob Miete, Strom oder Gehalt - im alltäglichen Leben kann auf ein Girokonto heutzutage nur noch schwer verzichtet werden.
Ob Miete, Strom oder Gehalt - im alltäglichen Leben kann auf ein Girokonto nur noch schwer verzichtet werden.
Dem Papier zufolge verfügen etwa 30 Millionen der über 18-jährigen Europäer über keine eigene Bankverbindung und können dadurch nicht von den Vorteilen des europäischen Binnenmarktes profitieren. Mit dem neuen Gesetz will der EU-Kommissar auch den Kontowechsel zu einer anderen Bank erleichtern. Die Kreditinstitute sollen ihre Kunden zudem umfassender über anfallende Gebühren und die jeweiligen Konditionen informieren.

Die meisten Menschen ohne Girokonto kommen aus dem Osten Europas: Während in den mittel- und westeuropäischen Ländern nur etwa jeder zehnte Bürger ohne Bankverbindung lebt, ist es in Bulgarien und Rumänien jeder zweite. Dem Entwurf zufolge soll das gesetzlich garantierte Girokonto lediglich Zahlungseingänge und Abbuchungen ermöglichen. Zudem darf der Inhaber nicht in den Minusbereich rutschen. Für die Kontoführung soll nach Möglichkeit keine oder lediglich eine sehr geringe Gebühr anfallen.

Das gesetzlich verankerte Recht auf ein Girokonto wurde bereits in elf EU-Ländern eingeführt - Deutschland gehört bisher noch nicht dazu. Die deutsche Kreditwirtschaft bemühte sich jedoch bereits um eine Lösung des Problems: 1995 erarbeitete sie eine freiwillige Selbstverpflichtung für alle deutschen Banken, ein „Girokonto für jedermann“ anzubieten. Dieses soll auch Bürgern mit negativen Schufa-Einträgen oder vorhergehenden Kontopfändungen zur Verfügung stehen. In der Praxis wurde das Konto dennoch in einigen Fällen verweigert. In vielen deutschen Bundesländern sind zudem die Sparkassen gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis zu ermöglichen.

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