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Umzug von einer Bank zur anderen
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Mit diesen Tipps klappt der Kontowechsel

München, 17.04.2018 | 07:16 | nze

Gesetzliche Kontenwechselhilfe, Kontowechselservice der Banken oder CHECK24 Kontowechselservice: Damit ein Umzug des Girokontos problemlos klappt, sollten Bankkunden auf ein paar Dinge achten.

Anzeige Einfachheit Girokontowechsel im Girokontovergleich von CHECK24. Foto: Eigenes Bild
CHECK24 bietet für viele Girokonten einen eigenen digitalen Wechselservice an - im Vergleich ist dies erkennbar.
Der Umzug eines Girokontos zu einer anderen Bank ist heute wesentlich einfacher als noch vor ein paar Jahren. Eine seit eineinhalb Jahren gültige gesetzliche Kontenwechselhilfe und Wechselservices von Banken oder auch Vergleichsportalen wie CHECK24 machen es möglich. Finanztest hat jetzt in einer Stichprobe die gesetzliche Kontenwechselhilfe und digitale Wechselservices von Banken unter die Lupe genommen (Ausgabe 5/2018). Ergebnis: Während der Umzugsphase sollten Bankkunden genau hinschauen. Ansonsten kann es zu nicht ausgeführten Daueraufträgen oder auch kostenpflichtigen Rücklastschriften kommen. Sechs Bankkunden wurden beim Kontowechsel begleitet – kein repräsentativer Versuch in der Breite also, aber einer, der zeigt, an welchen Stellen es zu Schwierigkeiten kommen kann.

Wie der Kontowechsel im Idealfall abläuft

Beim Wechsel des Girokontos hat jeder seit eineinhalb Jahren Anspruch auf Hilfe der alten und neuen Bank. Innerhalb von zwölf Tagen müssen die beiden Institute den Umzug über die Bühne bringen, schreibt das Zahlungskontengesetz vor. Vor allem die neue Bank ist gefordert. Möchte ein Bankkunde bei seiner neuen Bank die gesetzliche Kontenwechselhilfe nutzen, muss diese dessen bisherige Bank binnen zwei Tagen kontaktieren. Die alte Bank muss eine Liste mit den Überweisungen und Lastschriften der vergangenen 13 Monate zusammenstellen, anhand derer die neue Bank Daueraufträge einrichtet, Zahlungspartner des Kunden informiert und dafür Sorge trägt, dass Lastschriften akzeptiert werden. In Auftrag gibt ein Bankkunde diesen Wechsel mit einem speziellen Formular, das ihm die Bank in der Filiale oder im Onlinebanking zur Verfügung stellt.

Als Alternative zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe bieten viele Banken ihren Kunden zusammen mit speziellen Dienstleistern einen digitalen Wechselservice an. Die DKB beispielsweise kooperiert dafür mit dem Unternehmen Finreach. Der Kontoinhaber kann seinen Kontoumzug hier direkt über das Onlinebanking der DKB in die Wege leiten. Er gibt dafür die Zugangsdaten seiner alten Bank ein. Die Buchungen der letzten Monate werden automatisch ausgelesen und aufgelistet. Anschließend wählt der Kunde aus, welche davon von der DKB über den Kontowechsel informiert werden sollen.

Ähnlich funktioniert auch der digitale Wechselservice von CHECK24. Wer über das Vergleichsportal ein Girokonto eröffnet, bei dem der Wechselservice angeboten wird, kann im Kundenbereich eine Liste mit seinen Zahlungspartnern erstellen lassen. CHECK24 informiert diese auf seinen Wunsch hin und übernimmt auch die Portokosten. Alternativ erhält der Kunde alle Schreiben zur Verfügung gestellt, mit denen er beispielsweise Arbeitgeber, Mobilfunkanbieter und Versicherungen selbst informieren kann. Der Kunde kann über den CHECK24 Kontowechselservice außerdem neue Daueraufträge anlegen lassen und sein altes Konto kündigen. Das Ganze dauert etwa zehn Minuten.

Wo es im Test beim gesetzlichen Kontowechsel und den Services der Banken zu Problemen kam

Beim Test von Finanztest zeigte sich, dass Kunden beim Kontoumzug mit der gesetzlichen Kontenwechselhilfe und dem Umzugsservice der Banken an einigen Stellen genau hinsehen sollten. Tester waren sechs Kunden, die neue Konten bei der ING-DiBa, der DKB, der Evangelischen Bank und der Triodos Bank eröffneten.

Die gesetzliche Kontowechselhilfe beurteilten die Tester als sehr kompliziert. „Wer sie benutzt, muss mit Komplikationen rechnen“, schreibt Finanztest. Vor allem beim Formular für den Umzug, dessen Inhalt vom Gesetzgeber vorgegeben ist, müsse der Kunde genau hinschauen. Ein ausgebildeter Bankkaufmann, der zur ING-DiBa wechselte, hielt den Text im Wechselformular für nahezu unverständlich. Außerdem waren mehrere Kreuze darin bereits gesetzt, was die Orientierung erschwerte. Ein anderer Testkunde erhielt von der Evangelischen Bank ein Formular, in dem bereits ein sehr nahes Datum für die Schließung des alten Kontos eingetragen war.

Daueraufträge wurden vom Wechselservice der ING-DiBa nicht erfasst. Der Testkunde musste diese bei der alten Bank selbst löschen und bei der neuen einrichten.

Bei einem Tester informierte die ING-DiBa ohne Abstimmung eine ganze Reihe von Zahlungspartnern, bei denen das gar nicht nötig gewesen wäre, zum Beispiel Läden, in denen der Tester zuvor mit seiner Girocard bezahlt hatte. Ein wichtiger Zahlungspartner hingegen erfuhr nichts von dem Wechsel, zwei andere zu spät. Das führte zu Rücklastschriften und Gebühren. Nachdem sich der Tester darüber beschwert hatte, schrieb ihm die ING-DiBa 50 Euro gut.

Ob die Liste der Zahlungspartner vollständig ist, ist auf einen Blick nicht immer zu erkennen. Gut zu wissen ist daher, welchen Zeitraum sie umfasst. Bei der gesetzlichen Kontowechselhilfe muss die alte Bank der neuen eine Übersicht über die vergangenen 13 Monate zusammenstellen. Bei einem von zwei Testern, die zur DKB wechselten, fehlte ein Hinweis, wie weit die Aufstellung der Buchungen zurückreicht.

Ob das Erstellen einer Unterschrift Teil des Wechselservices ist oder nicht, hat Einfluss auf den weiteren Verlauf des Kontoumzugs. DKB und Triodos Bank lassen den Kunden mit der Maus oder mit dem Finger auf seinem Smartphone eine Unterschrift eingeben, die sie unter die Anschreiben an die Zahlungspartner setzt. Beim Wechselservice der ING-DiBa wird keine Unterschrift erzeugt. Möglicherweise aus diesem Grund erstellt die Bank eine Liste der Zahlungspartner, die ihre Anschreiben zum Kontowechsel voraussichtlich nicht akzeptieren werden. Der Kunde weiß dann zumindest Bescheid, dass er diese selbst informieren muss.

Das Kündigungsschreiben für das bisherige Girokonto ist nicht immer Teil des Wechselservices. Das stellte ein Testkunde fest, der zur ING-DiBa wechselte.

Als Kündigungsdatum für das alte Konto sollte kein allzu früher Termin gewählt werden. Sicherer ist es, beide Konten einige Zeit parallel zu führen. Die Triodos Bank wies in dem Test darauf ausdrücklich hin. Bei einem Tester erhielt die Evangelische Bank von der Postbank, bei der er sein bisheriges Konto führte, erst nach sieben Tagen die Übersicht der Zahlungspartner – zwei Tage vor dem von der Evangelischen Bank im Wechselformular bereits eingetragenen Schließungsdatum für das alte Konto. Telefonisch bat der Tester bei der Postbank erfolgreich darum, das Konto erst später zu schließen.

Technische Probleme haben in einem Fall dazu geführt, dass der Testkunde statt dem Wechselservice der ING-DiBa die gesetzliche Kontenwechselhilfe in Anspruch nehmen musste. Das lag laut telefonischer Auskunft der ING-DiBa an der Hypovereinsbank, seiner alten Bank. Diese unterstütze einen nötigen Standard zum sicheren Austausch der Daten zwischen den Banken nicht, teilte die ING-DiBa mit.

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