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Onlineshopping: Verbraucherzentrale empfiehlt Kauf auf Rechnung

München, 14.10.2013 | 14:47 | fre

Verbraucherschützer empfehlen Konsumenten, beim Einkaufen im Internet stets per Rechnung zu zahlen. Diese Zahlungsoption sei ideal, da der Kunde die Ware im Vorfeld überprüfen könne, sagte Markus Feck, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, gegenüber der „Welt“. Der Kauf auf Rechnung werde allerdings nur von wenigen Unternehmen angeboten, da er ein Risiko für die Händler darstellt.

Computertastatur mit Enkaufswagen-Symbol
Computertastatur mit Einkaufswagen-Symbol: Nur wenige Onlinehändler bieten den sicheren Kauf auf Rechnung an.
Eine im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie des Projekts E-Commerce-Leitfaden der Universität Regensburg zeigt, dass lediglich 34 Prozent der kleineren Onlinehändler ihren Kunden anbieten, die Ware per Rechnung zu zahlen. Auch bei größeren Onlineshops mit einem jährlichen Umsatz von mehr als einer Million Euro sind es lediglich 39 Prozent. Dazu kommt, dass oftmals zusätzliche Gebühren für den Kauf auf Rechnung erhoben werden. Einige Händler bieten den Service sogar ausschließlich ihren Stammkunden an.

Sollte kein Rechnungskauf zur Verfügung stehen, ist die Lastschrift laut Feck die zweitbeste Option. Dabei darf der Händler den fälligen Betrag direkt vom Girokonto des Kunden einziehen. Dieser kann der Transaktion jedoch binnen acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen – in diesem Fall wird der Rechnungsbetrag zurückgebucht. Beim Lastschriftverfahren müssen allerdings die Bankdaten übermittelt werden. Aus diesem Grund sollte der Kunde darauf achten, dass die Übertragung stets über eine verschlüsselte Verbindung erfolgt, sagte der Verbraucherschützer.

Dasselbe gilt für die Zahlung per Kreditkarte, die laut dem E-Commerce-Leitfaden immerhin 79 Prozent der großen und 51 Prozent der kleinen Anbieter zur Verfügung stellen. Feck zufolge ist diese Option relativ sicher, da der Kunde auch hier die Möglichkeit hat, unrechtmäßig eingezogene Beträge zurückbuchen zu lassen. Die Vorgehensweise sei allerdings etwas komplizierter als bei der Lastschrift, da hier die Möglichkeit fehle, die Abbuchung online und ohne Begründung zu stornieren.

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