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Banken erheben zum Teil noch immer unzulässige Gebühren

München, 04.02.2014 | 13:35 | fre

Noch immer verlangen Banken von ihren Kunden diverse Gebühren, die eigentlich nicht zulässig sind. Das sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Dienstag der Online-Ausgabe der Zeitung Die Welt. Kunden sollten genau hinsehen, welche Services ihnen tatsächlich in Rechnung gestellt werden. Das gelte sowohl für das eigene Girokonto als auch für Geldanlagen, Ratenkredite oder Baufinanzierungen.

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Hammer im Gerichtssaal: Einige Urteile des Bundesgerichtshofs sind für Verbraucher bares Geld wert.
Dem Bankenverband zufolge dürfen die jeweiligen Institute ihre Gebühren zwar nach eigenem Ermessen erheben - der Gesetzgeber setzt dem allerdings Grenzen: Einige Gebühren sind rechtlich nicht zulässig und müssen dementsprechend nicht gezahlt werden. So dürfen die Banken etwa für alle die Leistungen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, kein Geld verlangen. Dazu gehören etwa die Änderung von Freistellungsaufträgen sowie das Verbuchen eingehender Raten für ein Baudarlehen und die damit einhergehenden Kundeninformationen.

Auch Serviceangebote, die das Institut in eigenem Interesse ausführt, müssen gratis sein. Dazu zählt etwa, wenn die Bank einen Verbraucherkredit bearbeitet oder den Wert einer Immobilie ermittelt. Kontoeinrichtungen und -auflösungen müssen aus dem gleichen Grund kostenlos sein. Dasselbe gilt auch für Kontopfändungen und deren monatliche Prüfung, die Bearbeitung von Erbfällen und Nachlässen oder eine Umschreibung des Kontos auf den Namen des Erben. Bankkunden sollten direkt nachfragen, wenn ihnen etwas unklar ist, und sich keinesfalls abwimmeln lassen, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der Welt. Notfalls müssten die Banken direkt mit Urteilen konfrontiert oder die Verbraucherzentrale informiert werden.

Auch einige Leistungen, die früher als gebührenfreier Service angeboten wurden, sind mittlerweile kostenpflichtig. Einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge bitten etwa immer mehr Institute ihre Kunden zur Kasse, wenn diese Münzen in Scheine umtauschen möchten – hier werden bis zu zehn Euro fällig. Andere Banken verlangen wiederum bis zu zehn Euro für sogenannte „Safe Bags“ (Sicherheitstaschen), die Kunden benötigen, um Bargeld bei ihrer Bank abzuliefern. Das Zählen selbst erfolgt dann maschinell. Trotz der hohen Gebühren müsste das Münzgeld darüber hinaus auch noch im Vorfeld selbst sortiert und in Papierrollen gewickelt werden, sagte Verbraucherschützer Georg Tryba dem Artikel zufolge.

 

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