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Zahl der Ausspähungen von EC-Karten gesunken

München, 07.01.2014 | 15:02 | bbi

Bankkarten deutscher Kunden sind im vergangenen Jahr seltener ausgespäht worden als noch 2012. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eine Studie der Gesellschaft Euro Kartensysteme zu betrügerischen Angriffen auf Geldautomaten und Handelsterminals im Jahr 2013. Demnach sind im Ausland 487 Betrugsfälle verbucht worden, während es 2012 noch 830 waren. Im Inland sei die Zahl von 520 auf 341 gesunken.

Bankautomat
Weniger Manipulationen: Bankkarten deutscher Kunden wurden im Jahr 2013 seltener ausgespäht als im Jahr zuvor.
Die meisten Attacken im Ausland wurden in Frankreich, der Türkei und Italien festgestellt. Innerhalb der Bundesrepublik wurde dem Bericht zufolge in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern am häufigsten manipuliert. Wie in den Jahren zuvor waren in Deutschland auch 2013 ländliche Regionen stärker betroffen als Großstädte. Der im In- und Ausland insgesamt entstandene Schaden verringerte sich von rund 30 Millionen Euro auf 11,3 Millionen Euro.

Der Rückgang der Betrugsfälle hat der „Welt“ zufolge verschiedene Gründe. Demnach schützen Banken und Händler ihre Geräte inzwischen durch modernere Verfahren. Zudem wird in europäischen Ländern mittlerweile auch der goldene EMV-Chip geprüft, wenn ein Kunde mit Karte zahlt. Dieser enthält einen verschlüsselten Datensatz, wodurch Kopien sofort auffallen. Dazu kommt, dass viele Banken das sogenannte Geoblocking eingeführt haben. Dadurch können Bankkunden ihre EC-Karte ausschließlich in europäischen Ländern verwenden. Magnetstreifentransaktionen in anderen Ländern sind nur möglich, wenn der Kunde das entsprechende Land von seiner Bank hat freischalten lassen.

Das Ausspähen sensibler Bankdaten wird als Skimming bezeichnet. Dabei manipulieren die Betrüger einen Geldautomaten, um sich die auf dem Magnetstreifen einer EC-Karte gespeicherten Informationen und den PIN zu beschaffen. Anschließend beschreiben sie Dubletten mit den erbeuteten Daten und verwenden diese im Ausland. Die Haftung liegt jedoch im Schadensfall in der Regel nicht beim Verbraucher – die Kosten trägt die Bank. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Originalkarte und Geheimzahl verwendet wurden, haftet der Kunde. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.

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