"Berufsunfähig? Ich doch nicht."
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
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Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte Grundfähigkeiten ab. Verliert man eine dieser elementaren Fähigkeiten durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente aus.
Welche Grundfähigkeiten versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Meist sind es elementare Fähigkeiten wie etwa Sprechen, Gehen oder der Gebrauch eines Armes, die vom Versicherungsschutz abgedeckt sind. Einige Tarife versichern auch geistige Fähigkeiten oder zahlen bei psychischen Erkrankungen wie einer schweren Depression oder Schizophrenie.
Die versicherten Fähigkeiten sind in einem Fähigkeitenkatalog in den Versicherungsbedingungen aufgelistet.
Die meisten Tarife sichern auch eine Pflegebedürftigkeit ab. Dann zahlt die Versicherung, wenn man auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist. Wie stark die Pflegebedürftigkeit ausgeprägt sein muss, regeln ebenfalls die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Beispiele für versicherte Grundfähigkeiten:
Eine Grundfähigkeitsversicherung kommt vor allem für Menschen in Frage, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist. Wer körperlich arbeitet – wie etwa Handwerker – muss für eine BU-Versicherung meist vergleichsweise hohe Beiträge zahlen. Für solche Beschäftigte kann die Grundfähigkeitsversicherung eine günstige Alternative darstellen.
Damit erhält man einen Basisschutz, der festgelegte Fähigkeiten absichert.
Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, muss allerdings auch bei einer Grundfähigkeitsversicherung mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder den Ausschluss bestimmter Ursachen rechnen. Denn wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es beim Antrag eine Gesundheitsprüfung, bei der Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Es gibt grundsätzlich keine Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung, diese ist jedoch in der Regel weniger streng und umfangreich als bei einer BU-Versicherung.
Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz
Haben Sie gesundheitliche Probleme, sollten Sie diese beim Antrag auf eine Grundfähigkeitsversicherung auf keinen Fall verschweigen. Ansonsten verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht und gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente aus, wenn eine der festgelegten Fähigkeiten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten verloren gegangen ist.
Daher ist eine Leistungsprüfung in der Regel einfacher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während dort mitunter erst aufwändig – in Einzelfällen auch mit Hilfe von Gutachtern – geklärt werden muss, ob der Grad einer Berufsunfähigkeit (meist 50 Prozent) erreicht wurde, ist die Definition des Leistungsfalls hier eindeutiger.
Die Versicherung zahlt beispielsweise, wenn man sich nicht mehr mit beiden Knien auf den Boden knien und aus eigener Kraft wieder aufstehen kann. Ist man dazu nicht mehr in der Lage, erhält man die vereinbarte Rente.
Kein Schutz der Berufsfähigkeit
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert die in den Bedingungen festgelegten Fähigkeiten ab. Die Fähigkeit, seinen Beruf auszuüben, ist mit einem solchen Schutz nicht direkt abgesichert.
Vergleich Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung | BU-Versicherung | |
---|---|---|
Was ist versichert? | Elementare Fähigkeiten (z.B. Gehen oder Sprechen) | Die Fähigkeit, den aktuellen Beruf ausüben zu können |
Höhe der Beiträge | Vergleichsweise günstig | Vergleichsweise teuer |
Gesundheitsprüfung |
Um eine Leistung zu bekommen, muss eine definierte Fähigkeit vollständig verloren sein. Wenn die Fähigkeit zum Beispiel so definiert ist, dass man nicht mehr zwölf Stufen heraufsteigen kann, aber man dreizehn schafft, würde keine Leistung ausgezahlt. Dies gilt selbst dann, wenn man seinen aktuellen Beruf – etwa als Paketbote – bereits nicht mehr ausüben könnte.
Umgekehrt gilt jedoch auch: Bei dem Verlust einer versicherten Fähigkeit wie etwa Treppensteigen zahlt die Versicherung – auch dann, wenn man in seinem aktuellen Job noch arbeiten kann.
Die vereinbarte Rente wird maximal bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt, sofern der Verlust der Grundfähigkeit so lange andauert.
Beispiele für Leistungsfälle
In diesen Fällen würde die Versicherung eine Grundfähigkeitsrente zahlen, sofern die beschriebenen Fähigkeiten vom Tarif abgedeckt sind.
Neurologische Beschwerden nach einem Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall treten neurologische Beschwerden auf. Eine Körperhälfte ist gelähmt, sodass der linke Arm nicht mehr angehoben werden kann. Auch Treppensteigen oder Hinknien sind nicht mehr möglich.
Wirbelsäulenverletzung nach einem Unfall
Durch einen Unfall wird die Wirbelsäule verletzt. Der Versicherungsnehmer kann danach weder gehen noch Treppen steigen.
Wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:
Bei einer Grundfähigkeitsversicherung kommt es vor allem darauf an, wann genau sie leistet. Daher ist es wichtig, dass die Definition der versicherten Tätigkeiten möglichst transparent und verbraucherfreundlich gestaltet ist. Je mehr Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine Fähigkeit als verloren gilt, desto schwieriger wird es später, bei Einschränkungen auch tatsächlich Leistungen zu erhalten.
Die reine Anzahl der versicherten Tätigkeiten alleine sagt hingegen wenig aus. Sind die Bedingungen für eine Auszahlung der Leistung nur schwierig zu erreichen, gleicht eine hohe Anzahl an versicherten Tätigkeiten dies nicht aus.
Überlegen Sie, welche Tätigkeiten für Ihren Beruf wichtig sind. Diese Tätigkeiten sollten in den Bedingungen versichert und möglichst kundenfreundlich definiert sein.
Achten Sie zudem darauf, dass der Prognosezeitraum möglichst kurz ist. Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, für den die Grundfähigkeit voraussichtlich mindestens entfallen sein muss, bevor die Versicherung leistet. Gute Tarife sehen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten vor. Andere Tarife verlangen hingegen, dass der Verlust einer Fähigkeit für mindestens zwölf Monate bestehen muss, bevor die Rente ausgezahlt wird. Bei einzelnen Tarifen kann der Prognosezeitraum sogar noch länger sein.
Die Versicherung sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter von derzeit 67 Jahren laufen. So sind Sie während Ihres gesamten Erwerbslebens abgesichert.
Sie sollten dabei eine ausreichend hohe Rente vereinbaren. Die Rente sollte so hoch sein, dass Sie davon Ihre laufenden Kosten sowie die Sparbeiträge für eine Altersvorsorge bestreiten können. Als Faustregel für die Rentenhöhe empfehlen wir 75 Prozent des Netto-Einkommens.
Sie überlegen, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen? Die CHECK24-Experten für die Arbeitskraftabsicherung beraten Sie gerne persönlich und beantworten offene Fragen. Wir klären zusammen mit Ihnen, ob die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung für Sie ist – oder doch Alternativen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung besser geeignet wären.
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Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
Fast jeder vierte Deutsche schätzt seine eigene Gesundheit als schlecht ein. Vor allem Arbeitslose und Eltern fürchten, in Zukunft psychisch zu erkranken.
Die Debeka hat ihren Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgewertet: Rund jeder zweite Fall einer BU geht demnach auf die Psyche zurück.
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 70 Tarifvarianten der Grundfähigkeitsversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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