Bauherrenhaftpflicht
Was ist eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine Bauherrenhaftpflicht deckt Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden ab, die beim Hausbau auf der Baustelle entstehen können. Sie greift in Form eines separaten Vertrages lediglich für die Zeit des Bauvorhabens. Bei unberechtigten Ansprüchen Dritter agiert sie als passive Rechtsschutzversicherung und hilft dabei, Forderungen abzuwehren. Sie greift allerdings nur dann, wenn das Bauvorhaben von einem Unternehmen durchgeführt wird. Wird ein Teil der Bauarbeiten selbst übernommen, handelt es sich dabei um Eigenleistungen, die je nach Tarif bis zu einer gewissen Höhe mitversichert sind.
Eine solche Versicherung ist wichtig, da Bauherren aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht für sämtliche Angelegenheiten rund um ihren Hausbau haften. Das bedeutet, Bauherren müssen die Baustelle ordnungsgemäß sichern, sodass weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kommen. Sie haften hierbei allerdings nicht nur bei den Arbeitern, sondern auch bei Schäden und Unfällen, die durch Fremde entstehen.
Nachfolgend ein paar Beispiele, bei denen ein Bauherr haften muss:
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Ein offenes Stromkabel liegt am Grundstücksrand. Ein vorbeilaufendes Kind fasst dieses an und wird durch einen Stromschlag verletzt.
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Die Schuttrutsche, mit welcher der Bauschutt in einen am Straßenrand stehenden Container transportiert werden soll, verrutscht und beschädigt ein parkendes Auto.
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Während der Bauarbeiten wird die Wasserleitung des Nachbargrundstücks durchbohrt. Auf diesem befindet sich ein Restaurant, welches aufgrund der fehlenden Wasserversorgung vorerst geschlossen bleiben muss.
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Abwasser läuft aus einem Bagger aus und gelangt in das Grundwasser, welches nun gereinigt werden muss.
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Jemand wird durch ein herabstürzendes Gerüstteil oder den Sturz in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube verletzt.
Was ist bei einer Bauherrenhaftpflicht abgesichert?
Was ist versichert?
Haftpflichtschäden und Schadensersatzansprüche
Schäden, die sich durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergeben
Abwehr unberechtigter Forderungen
Abwasserschäden
Umwelt- und Senkungsschäden an nebenliegenden Grundstücken
Beschädigte Erdkabel
Eigenleistungen bis zu einem gewissen Betrag
Was ist nicht versichert?
Vorsätzlich entstandene Schäden
Ansprüche der Bauarbeiter und -unternehmen
Schäden am Bau selbst (z.B. Wasserschäden aufgrund von fehlerhaften Abdichtungen)
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sich durch beim Bau veränderter Grundwasserverhältnisse ergeben
Bauvorhaben (Renovierungen, Umbau oder Anbau) am bereits bewohnten Gebäude (meist in der Privathaftpflicht inbegriffen)
Begrenzung der Eigenleistungen
Übersteigt der Anteil der Eigenleistungen 20.000 Euro, erhöhen sich die Kosten für die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel stark. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es bei Eigenleistungen eher zu Schäden kommt als bei Baumaßnahmen eines professionellen Bauunternehmens. Bauvorhaben ohne ein Unternehmen können daher nicht versichert werden.
Wichtig ist, dass geplante Eigenleistungen bei Abschluss des Vertrags an das Versicherungsunternehmen kommuniziert werden. Nur so kann ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet werden.
Zu welchem Zeitpunkt sollte die Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden?
Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht empfiehlt sich bereits vor Baubeginn. Das liegt vor allem daran, dass Bauherren auf ihrem Grundstück aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auch ohne den Bau eines Hauses haften. Noch dazu haften Bauherren hinsichtlich ihres Baus bereits ab dem Vertragsschluss und dem Beginn der Planung mit Architekten und Baufirmen.
Wann endet das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Versicherer?
Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht ist meist auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt, kann aber in Absprache mit dem Versicherer verlängert werden. Teilt der Bauherr dem Versicherer keine verlängerte Bauzeit mit, läuft der Schutz der Bauherrenhaftpflicht automatisch ab.
Für wen ist die Bauherrenhaftpflicht sinnvoll?
Eine Bauherrenhaftpflicht lohnt sich grundsätzlich für Bauherren, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:
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Kauf eines Grundstücks (auch wenn dort noch nicht gebaut wird)
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Durchführung von Abbrucharbeiten vor Beginn der Bauarbeiten
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Bau eines Eigenheims mithilfe eines Bauunternehmens
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Planung mit dem Architekten
Bei Arbeiten am bereits bestehenden Haus, d.h. bei Anbau, Umbau, Modernisierungen oder einfachen Renovierungen, ist in der Regel keine Bauherrenhaftpflicht notwendig. Diese kleineren Bauvorhaben sind in den meisten Fällen über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, welche auch für Eigenleistungen aufkommt. Ob und in welchem Umfang Ihre Privathaftpflicht hierbei für entstehende Kosten aufkommt, sollten Sie jedoch in jedem Fall im Voraus abklären.
Keine Bauherrenhaftpflicht bei schlüsselfertigem Haus
Wer sein Haus schlüsselfertig von einem Bauträger kauft, benötigt keine Bauherrenhaftpflichtversicherung, da in einem solchen Fall keine Schäden mehr beim Bau entstehen können.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?
Eine Bauherrenhaftpflicht erhalten Sie bereits ab ca. 33 €. Wie hoch der letztliche Versicherungsbeitrag ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab:
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Bausumme: Je höher die Bausumme ist, desto höher ist auch das Risiko für den jeweiligen Versicherer. Denn mit einer steigenden Bausumme können auch die Schäden potenziell teurer werden, was wiederum die Versicherungsbeiträge in der Regel höher werden lässt. Wichtig hierbei ist, dass Sie die Bausumme bei dem Versicherungsunternehmen richtig angeben. Denn nur so kann der richtige Versicherungsschutz garantiert werden.
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Eigenleistung: Die Höhe des Beitrags hängt zusätzlich davon ab, inwieweit das Haus in Eigenleistung erbaut wird. Je höher die abgesicherte Eigenleistung ist, desto höher ist auch der entsprechende jährlich zu zahlende Beitrag. Dies liegt vor allem daran, dass bei Eigenleistungen das Risiko für mögliche Schäden höher ist.
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Deckungssumme: Beim Abschluss Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung müssen Sie vorab eine Deckungssumme wählen, bis zu der das Versicherungsunternehmen bei einem Schaden maximal leistet. Dabei gilt: Je höher die Versicherungssumme ist, desto höher ist auch der entsprechende Versicherungsbeitrag. Um im Ernstfall umfassend geschützt zu sein, ist eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro empfehlenswert.
Zusätzlich empfohlene Versicherungen für Bauherren
Neben dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind weitere Versicherungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben sinnvoll. Dazu zählen:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Für unbebaute Grundstücke kann der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll sein – etwa wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist. Die Versicherung schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter.
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Bauleistungsversicherung: Diese greift bei Schäden auf der Baustelle durch Vandalismus und Naturgefahren wie Hochwasser und Stürme. Versichert sind alle Bauleistungen, Bauteile und Baustoffe für den Rohbau. Der Diebstahl von fest eingebautem Material kann ebenfalls mitversichert werden.
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Feuerrohbauversicherung: Eine solche Zusatzversicherung deckt Schäden an der Baustelle durch Blitzschlag, Feuer und Explosionen ab. Viele Banken setzen den Abschluss dieser Versicherung für die Kreditvergabe voraus. Bauherren können aber auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Darin ist die Feuerrohbauversicherung in der Regel beitragsfrei enthalten.
Bei CHECK24 können Sie verschiedene Tarife der Bauherrenhaftpflicht in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung vergleichen. Das Neubau-Versicherungspaket enthält außerdem eine Bauleistungsversicherung sowie eine Feuerrohbauversicherung (geht in eine Wohngebäudeversicherung über, sobald das Gebäude fertiggestellt ist), wodurch Sie Ihr Bauvorhaben umfangreich absichern können.