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Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitieren Sie von dem speziell auf Ihren Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeiden mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte, finanzielle Folgen.

Für Beamte sowie Personen, die sich im Angestelltenverhältnis des Öffentlichen Dienstes befinden, ist es sinnvoll ein besonderes Augenmerk auf die bestehenden Versicherungen zu legen. Viele glauben, die Privathaftpflichtversicherung greife im Falle einer groben Fahrlässigkeit während der Dienstzeit. Allerdings ist dies nicht der Fall. Risiken aus dienstlicher und amtlicher Tätigkeit sind in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen, sodass die Diensthaftpflichtversicherung an dieser Stelle eine wichtige Ergänzung darstellt. CHECK24 bietet Ihnen die Möglichkeit schnell Diensthaftpflichtversicherungen zu vergleichen und einen geeigneten Tarif zu finden.

Wer ist Angestellter im Öffentlichen Dienst?

Zu den Angestellten im Öffentlichen Dienst gehören öffentliche Bedienstete in schulischen und kirchlichen Einrichtungen sowie öffentliche Bedienstete aus der Verwaltung. Folgende Auswahl an Berufen gehört diesen Gruppen an:

  • Polizeibeamte
  • Zollbeamte
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Feuerwehrleute
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Richter und Staatsanwälte
  • Altenpfleger
  • Soldaten

Ärzte, Hebammen und Rettungssanitäter sind hiervon ausgenommen.

Schützen Sie sich als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst tragen Sie viel Verantwortung. Unübersichtliche Situationen und Zeitdruck können schnell die Entstehung von Fehlern begünstigen. Ist der Fall eines Fehlverhaltens eingetreten, unterscheidet man zunächst zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Das versehentliche Zerbrechen eines Glases fällt beispielsweise unter leichte Fahrlässigkeit. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr kann Sie hierfür nicht haftbar machen. Deshalb ist dies auch nicht im Versicherungsschutz einer Diensthaftpflichtversicherung inbegriffen. Notfalls hilft ihnen aber Ihre Diensthaftpflichtversicherung bei der Abwehr solcher unberechtigten Schadenersatzansprüche.

Handelt es sich bei dem Vergehen um eine grobe Fahrlässigkeit, so stellt die Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung dar, um persönliche Kosten zu vermeiden. Unter grober Fahrlässigkeit versteht man ein schweres Fehlverhalten bei der Ausübung des Dienstes.

Zwar zahlt Ihr Dienstherr zunächst die entstandenen Schäden. Dieser kann Sie allerdings anschließend in Regress nehmen, das heißt, er reicht Ihnen die Kosten weiter. Wenn Sie nachweislich grob fahrlässig gehandelt haben, müssen Sie ihm die Kosten zurückzahlen. Beachten Sie hierzu, dass Positionen mit mehr Verantwortung höhere Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können.

Der Verlust eines Dienstschlüssels kann zu einem kostenintensiven Austausch der Schließanlage führen, wodurch eine zusätzliche Absicherung des Dienstschlüssels empfohlen wird.

Diensthaftpflicht als sinnvolle Erweiterung Ihrer Privathaftpflicht

Manche Versicherer bieten die Möglichkeit die Diensthaftpflichtversicherung zur bestehenden Privathaftpflichtversicherung hinzu zu buchen. Häufig ist es jedoch sinnvoll, zu einem neuen Anbieter zu wechseln, der das beste Angebot für die Kombination aus Privat- und Diensthaftpflichtversicherung bereitstellt. Für die Diensthaftpflichtversicherung empfiehlt sich hierbei, mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro zu versichern. Zusätzlich bieten Versicherungen die Möglichkeit Familie und (Ehe-)Partner in der Privathaftpflicht mitzuversichern.

Beispiele für einen Schaden der Diensthaftpflicht:

Personenschaden Sachschaden Vermögensschaden

Bein Gips

Andrea M., 40 Jahre, Lehrerin, verletzt während einer Klassenfahrt ihre Aufsichtspflicht. Dabei wird ein Schüler vom Auto angefahren und hat seitdem ein hinkendes Bein. Andrea M. muss für Schmerzensgeld und Heilkosten aufkommen.

Schaden: circa 200.000 EUR

Ziegel

Lars B., 28 Jahre, Soldat, vergisst sich von einem Kameraden einweisen zu lassen und fährt mit dem Dienstfahrzeug im Rückwärtsgang gegen die Wand eines Gebäudes. Lars B. muss die Reparatur der Wand sowie des Dienstfahrzeugs bezahlen. 

Schaden: circa 20.000 EUR

Stromantenne

Thomas K., 45 Jahre, Vermessungsbeamter, beschädigt bei unterirdischen Vermessungsarbeiten Stromleitungen. Er muss für die Reparaturkosten sowie den entstandenen Stromausfall aufkommen.  

Schaden: circa 100.000 EUR

Diensthaftpflichtversicherungen vergleichen und den passenden Tarif finden

Über CHECK24 lassen sich Diensthaftpflichtversicherungen vieler Berufe im Beamtenbereich sowie im Öffentlichen Dienst vergleichen. Als Lehrer können Sie zum Beispiel bereits für 3,40 € im Monat eine Privat- inkl. Diensthaftpflichtversicherung abschließen.

*Beispielrechnung

  • Versicherungsnehmer: 35 Jahre, Single, PLZ: 03222, Öffentlicher Dienst: ja, Beruf: Lehrer
  • Günstigster Tarif: DBV – S, 39,18 € jährlich (keine Selbstbeteiligung, 10 Mio. € Deckungssumme Privat, 10 Mio. € Deckungssumme Dienst, 1 Jahr Mindestlaufzeit)
  • Teuerster Tarif: Die Haftpflichtkasse – Einfach Komplett, 206,70 € jährlich (keine Selbstbeteiligung, 70 Mio. € Deckungssumme Privat, 15 Mio. € Deckungssumme Dienst, 1 Jahr Mindestlaufzeit)

Preis: 3,80 € monatlich
Gesamtersparnis: 81 %

Berechnung von 10/2023

 

Folgende ausgewählte Tarife für den Berufsstand des Lehrers zeigen Ihnen mögliche private sowie dienstliche Deckungssummen.

Versicherung Tarifnote Deckungssumme Privat Deckungssumme Dienst Selbstbeteiligung Preis (Single)
GVO TOP-VIT 1,6 5 Mio. € 5 Mio. € keine 62,61 €
GVO VIT 2,4 5 Mio. € 5 Mio. € keine 46,09 €
VHV Klassik-Garant 1,3 10 Mio. € 10 Mio. € keine 59,29 €
Die Haftpflichtklasse 1,0 25 Mio. € 15 Mio. € keine 68,55 €
VHV Exklusiv 1,0 50 Mio. € 50 Mio. € keine 71,89 €

Quelle: CHECK24 Diensthaftpflicht-Vergleich, 10/2023

Häufige Fragen zur Diensthaftpflicht

  • Wer braucht eine Diensthaftpflichtversicherung?

    Eine Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung eignet sich für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Dazu gehören öffentliche Bedienstete aus Schulen, Kirchen, der Verwaltung sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

  • Wofür benötigt man eine Diensthaftpflichtversicherung?

    Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes vor hohen Kosten, wenn sie während ihres Dienstes grob fahrlässige Schäden verursachen.

  • Wann greift die Diensthaftpflicht?

    Die Diensthaftpflicht greift bei grob fahrlässig verursachten Schäden während der Dienstzeit. Dazu können folgende Situationen zählen:

    • Ein Polizist macht während einer Verfolgungsjagd das Blaulicht und die Sirene erst auf der Kreuzung einer vielbefahrenen Straße an und verursacht dadurch einen Unfall
    • Ein Kind verletzt sich, während ein Bediensteter des Jugendamtes seine Aufsichtspflicht in der Zeit der Familienbetreuung missachtet
  • Was kostet eine Diensthaftpflicht?

    Eine Diensthaftpflicht können Sie in einfacher Ausführung bereits für einen monatlichen Preis von 3,40 € abschließen. Die Absicherung der Privathaftpflicht ist darin ebenfalls enthalten. Der Betrag für einen Lehrer im Singletarif liegt zum Beispiel je nach gewähltem Leistungsumfang zwischen 3,40 € und 17,40 € im Monat. 

  • Was sollte man bei einer Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer beachten?

    Lehrern wird dazu geraten ihre Dienstschlüssel in einer Diensthaftpflichtversicherung mitzuversichern, da bei Verlust Schadensersatzkosten im fünfstelligen Bereich durch Austausch der Schließanlage entstehen können.

  • Warum lohnt sich eine Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten?

    Fügen Soldaten der Bundeswehr Schäden zu, haften sie dafür. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Soldaten im Schadensfall vor kostenintensiven Regressansprüchen des Dienstherrn. Löst sich zum Beispiel ein Schuss der geladenen Dienstwaffe während der Dienstzeit und zerstört ein Fenster einer Wache, greift in diesem Fall die Diensthaftpflichtversicherung.

  • Was ist Regress im Öffentlichen Dienst?

    Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes können nach einem grob fahrlässig verursachten Schadensfall von ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Der Dienstherr streckt dabei zunächst die Kosten für die Begleichung des entstandenen Schadens vor. Diese Zahlung kann er anschließend vom Schadensverursacher zurückfordern und nimmt ihn dabei in Regress. Eine Diensthaftpflichtversicherung sichert Beamte sowie Angestellte des Öffentlichen Dienstes für den Schadensfall ab und erstattet dem Dienstherrn die Kosten der Regressansprüche.

    Beispiele für Regressansprüche:

    • Sie verlieren Ihr Diensthandy
    • Sie verursachen mit Ihrem Dienstkraftfahrzeug einen Unfall und beschädigen dabei sowohl das Fahrzeug als auch eine weitere Person
    • Sie erteilen eine rechtswidrige Baugenehmigung, wogegen Einspruch eingelegt wird
    Mit dem CHECK24 Privathaftpflicht plus Diensthaftpflicht Vergleich können Sie sich unverbindlich über die besten Tarife, die zu Ihrer Preis-Leistungs-Vorstellung passen, informieren.

     

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