Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 54
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Ob die Versicherung auf ein anderes Gerät übertragen werden kann, hängt immer vom jeweiligen Anbieter ab.
Bei den meisten Handyversicherungen ist eine Änderung des versicherten Handys nicht möglich, wenn der Vertrag erst einmal abgeschlossen wurde. Für ein neues Handy muss daher in der Regel auch eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Bei Vertragsabschluss falsches Modell angegeben
Nur in dem Fall, dass der Kunde sich bei Vertragsabschluss im Modell vertan hat, kann diese Angabe angepasst und der Vertrag auf das korrekte Modell übertragen werden. Voraussetzung ist, dass sowohl die Seriennummer (IMEI) als auch die Beitragshöhe identisch bleiben. Das bedeutet, die Versicherung kann auch in diesem Fall nicht auf ein höherwertiges Modell übertragen werden.
Erlaubt ein Anbieter die Änderung des versicherten Smartphones, kann dieser im Schadensfall die Kaufbelege oder Rechnungen beider Geräte anfordern. Versicherte sollten diese Belege daher gut aufbewahren!