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Ob die Handyversicherung im Schadensfall den Markt- oder den Zeitwert eines kaputten Gerätes ersetzt, hängt zum einen vom Umfang des Schadens und zum anderen von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Generell erfolgt eine Auszahlung nur, wenn sich das Gerät nicht mehr reparieren lässt. Anhand welcher Kriterien sich die Höhe dieser Auszahlung berechnet, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Die Begriffe Marktwert und Zeitwert bezeichnen zentrale Größen in der Sachversicherung und sind somit auch für die Handyversicherung von Bedeutung.
Der Marktwert bezeichnet den Preis eines Smartphones oder eines anderen Gegenstands, der aktuell auf dem Markt erzielt werden kann. Er ergibt sich demnach aus Angebot und Nachfrage. Es ist also der Preis, den man für ein neues Gerät gleicher Art und Güte aufwenden muss, um ein kaputtes Gerät zu ersetzen.
Eng mit dem Marktwert ist der Neuwert einer Sache verbunden. Der Neuwert eines Smartphones ist der Anschaffungspreis des Gerätes. Es ist also der Preis, den man bezahlt, wenn man sich ein neues Handy im Laden kauft.
Der Zeitwert hingegen berechnet sich anhand des Kaufpreises – also des Neuwerts – des versicherten Gerätes. Genstände verlieren im Laufe der Zeit an Wert und der Zeitwert nimmt ab. Dies trifft insbesondere auf Smartphones zu, deren Technik sich stets weiterentwickelt, sodass regelmäßig neue und technisch besser ausgestatte Geräte auf den Markt kommen. Zusätzlich vermindert auch der tägliche Gebrauch und die damit verbundene Abnutzung beziehungsweise der Verschleiß des Handys den Wert.
Die Versicherer berechnen den Zeitwert in der Regel anhand von Zeitwertstaffeln, die den genauen Wert des beschädigten Geräts zum Schadenszeitpunkt bestimmen.
Zeitwertstaffel
Zur Berechnung des Zeitwertes mithilfe von Zeitwerttafeln werden das Gerätealter sowie der Kaufpreis herangezogen. Je älter das versicherte Smartphone ist, desto geringer ist auch der Betrag, den die Versicherung im Schadensfall erstattet beziehungsweise bis zu dem die Reparaturkosten übernommen werden.
Beispiel einer Zeitwertstaffel:
Gerätealter | Erstattung des Kaufpreises |
---|---|
< 6 Monate | 100 % |
6 – 12 Monate | 80 % |
12 – 24 Monate | 60 % |
> 24 Monate | 40 % |
Kaufbeleg gut aufbewahren!
Um den Zeitwert anhand des Gerätealters und des Kaufpreises bestimmen zu können, sollten Sie den Kaufbeleg Ihres Handys gut aufbewahren und bei Bedarf der Versicherung vorlegen.
Sollte im Schadensfall eine Reparatur nicht möglich sein, wird das kaputte Handy ersetzt. Dabei wird in der Regel nicht der Neuwert des versicherten Smartphones ersetzt, da Smartphones vergleichsweise schnell an Wert verlieren. Stattdessen wird für die Höhe der Auszahlung der Markt- oder der Zeitwert herangezogen.
Austauschgerät oder Neukaufbeteiligung
Anstelle einer Auszahlung in Höhe des Markt- oder Zeitwertes des versicherten Gerätes bieten einige Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit an, sich für ein gleichwertiges Austauschgerät oder eine Neukaufbeteiligung zu entscheiden. Bei einer Neukaufbeteiligung steuert die Versicherung einen vertraglich festgelegten Betrag zum Kauf eines Ersatzgerätes bei.
Der CHECK24 Online-Vergleich der Handyversicherung zeigt Ihnen auf einen Blick an, welche Auszahlung oder andere Option eine Versicherung im Falle eines Totalschadens des versicherten Handys bietet.