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Nein, im Normalfall können die Kosten für die Handyversicherung nicht in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt vor allem für privat genutzte Geräte.
Es handelt sich bei der Handyversicherung um eine Sachversicherung, die in der Regel ein rein privates Risiko abdeckt. Sie kann etwa mit der Kfz-Teilkaskoversicherung gleichgesetzt werden – auch diese ist steuerlich nicht absetzbar.
Eine Ausnahme können unter Umständen beruflich genutzte Mobiltelefone darstellen – vorausgesetzt, sie sind versichert, denn nicht jede Versicherung bietet Versicherungsschutz für beruflich genutzte Geräte. Sollten Sie Ihr Smartphone beruflich nutzen, können Sie die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Kommt Ihr Arbeitgeber für die Kosten auf, fallen die Beiträge unter die Betriebsausgaben des Unternehmens.
Berufliche Handynutzung nachweisen
Wer beruflich bedingte Kosten für sein Smartphone geltend machen möchte – dazu zählen neben den Kosten für die Handyversicherung auch die für den Mobilfunkvertrag – muss die berufliche Nutzung des Gerätes nachweisen. Hierfür wird in der Regel ein Einzelverbindungsnachweis benötigt, der belegt, dass berufliche Telefonate über das versicherte Handy getätigt wurden.