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Die meisten Handyversicherungen schließen auch das Handyzubehör in ihrem Versicherungsschutz mit ein. Es muss also nicht gesondert versichert werden. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass es sich um das Originalzubehör des Herstellers handelt, welches zum Lieferumfang des Smartphones gehört. In der Regel muss das versicherte Zubehör zudem für den Betrieb des Handys zwingend erforderlich sein – wie beispielsweise der Akku oder das Netzteil.
Sollte also das Ladekabel des versicherten Gerätes brechen, würde die Versicherung für diesen Schaden aufkommen.
Im Schadensfall: Handyzubehör zurückgeben
Im Fall eines Totalschadens des versicherten Handys zahlt der Versicherer in der Regel den Markt- oder den Zeitwert des Gerätes aus oder beteiligt sich an einem Neukauf. In diesen Fällen geht das alte, defekte Gerät in den Besitz der Versicherung über – inklusive aller Zubehörteile. Hierzu können neben dem Netzteil auch Speicherkarten, weitere Kabel sowie Kopfhörer zählen. Erfolgt die Rückgabe an den Versicherer nicht, kann dieser die Auszahlung reduzieren.