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Viele Handyversicherungen bieten ihren Kunden an, die Werkstatt für eine Reparatur selbst auszuwählen. Ihre Versicherung gibt also nicht vor, welchen Dienstleister Sie im Schadensfall aufsuchen müssen.
Kostenvoranschlag bei Versicherung einreichen
Bietet Ihre Versicherung eine freie Werkstattwahl an, muss vor einer Reparatur ein Kostenvoranschlag des vom Versicherten gewählten Dienstleisters bei der Versicherung eingereicht werden. Eine Übernahme der Kosten ist erst dann gewährleistet, wenn der Versicherer mit dem Kostenvoranschlag einverstanden ist.
In der Regel müssen die folgenden Informationen aus dem Kostenvoranschlag ersichtlich werden:
Ob ein Anbieter im CHECK24 Online-Vergleich eine freie Werkstattwahl anbietet, können Sie auf einen Blick unter den „Versicherungsleistungen” im Detailvergleich der Tarife sehen.
Sollte eine Handyversicherung keine freie Wahl der Werkstatt anbieten, müssen Versicherte ihr Gerät an einen Dienstleister senden, der von der Versicherung vorgegeben wird. In der Regel erhalten Versicherte hierfür einen frankierten Versandschein von der Versicherung.