Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 54
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Im Rahmen der Händlergarantie können Kunden kaputte oder mangelhafte Ware bei ihrem Händler reklamieren. Da es sich bei der Händlergarantie um eine freiwillige Leistung handelt, können Händler den Umfang und die Dauer der Garantie selbst festlegen.
Unabhängig von der Garantie ist für Händler eine Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben. Diese sichert Verbraucher für den Fall ab, dass ein neues Smartphone bereits beim Kauf Mängel aufweist. Dann muss das defekte oder mangelhafte Gerät vom Händler repariert werden.
Die Dauer der Gewährleistung ist auf zwei Jahre nach dem Kauf für Neugeräte und ein Jahr für Gebrauchtwaren begrenzt.
Für die freiwillige Händlergarantie gibt es hingegen keine festgelegte Dauer – in der Regel gewähren Händler eine Garantiefrist von 12 bis 24 Monaten für Neuwaren.
Von der Händlergarantie als Zusatz zur Gewährleistung profitieren daher besonders Verbraucher, die sich für ein wiederaufbereitetes („refurbished“) Smartphone entscheiden und kein neues Gerät kaufen. Handelt es sich allerdings um den privaten Kauf eines gebrauchten Handys, etwa von einem Freund, gilt keine gesetzliche Gewährleistung.
Zudem kann die Händlergarantie auch bei selbst verschuldeten Mängeln greifen. Die Gewährleistung gilt hingegen nur bei Sachmängeln, die bereits beim Kauf bestanden.
Unterschiede Gewährleistung und Händlergarantie
Händlergarantie | Gewährleistung | |
---|---|---|
Art |
|
|
Gültigkeit |
|
|
Versicherte Schäden |
|
|
Ähnlich wie Händler bieten auch Hersteller häufig eine freiwillige Garantie an: die Herstellergarantie.
Welche Garantie kann ich wann in Anspruch nehmen?
Die freiwillige Händlergarantie ist unabhängig von der vorgeschriebenen Gewährleistung. Je nach Art des Schadens können Sie selbst entscheiden, von welcher Leistung Sie Gebrauch machen möchten.
Für Schäden, die nicht durch die Gewährleistung oder die Garantie abgedeckt sind, oder bei Totalschäden kann die Handyversicherung aufkommen.