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Manche Handyversicherungen bieten ihren Kunden eine Neukaufbeteiligung an. Das bedeutet, sie beteiligen sich finanziell am Kauf eines neuen Smartphones, wenn das versicherte Gerät einen Totalschaden erlitten hat oder eine Reparatur nicht rentabel ist.
Neukaufbeteiligung nur im Schadensfall!
Liegt kein Schadensfall am versicherten Gerät vor, besteht kein Anspruch auf die Neukaufbeteiligung.
Die Höhe der Neukaufbeteiligung ist in der Regel vertraglich festgelegt, meist ist dies eine bestimmte Summe – zum Beispiel 150 Euro. Bei Schadenfreiheit kann sich dieser Betrag zudem mit jedem weiteren Vertragsjahr zusätzlich erhöhen.
Ist der Zeitwert zum Schadenszeitpunkt allerdings höher als die Neukaufbeteiligung, so erstattet die Versicherung in der Regel diese Differenz. Das bedeutet, wenn das versicherte Smartphone zum Schadenszeitpunkt mehr Wert ist als der Betrag der Neukaufbeteiligung, leistet die Versicherung den höheren Wert.
Ersatzgerät im Versicherungsvertrag
Beteiligt sich die Versicherung im Rahmen einer Neukaufbeteiligung an den Kosten für ein Ersatzgerät, so ersetzt dieses neue Handy in der Regel das alte Smartphone im laufenden Versicherungsvertrag.