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Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines kaputten Smartphones die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes übersteigen. Ist die Reparatur also teurer als ein Ersatzhandy gleicher Art und Güte, spricht man von einem Totalschaden.
Zudem liegt ein Totalschaden vor, wenn eine Reparatur technisch schlicht nicht möglich ist oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Handys einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würde.
Im Falle eines Totalschadens bietet die Handyversicherungen in der Regel verschiedene Leistungsoptionen an. Abhängig vom Anbieter stehen dabei die folgenden Optionen zur Auswahl:
Im CHECK24-Onlinevergleich der Handyversicherung können Sie auf einen Blick sehen, welche Optionen die verschiedenen Tarife anbieten. Die „Auszahlung bei Totalschaden” ist unter den Versicherungsleistungen im Detailvergleich gelistet.
Austauschgerät
Entscheiden Sie sich für ein Austauschgerät, besteht kein weiterer Anspruch auf eine Geldentschädigung. Zudem geht das kaputte Gerät in das Eigentum der Versicherung über – inklusive Zubehör.