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Hausratversicherung

Bausteine der HausratversicherungDas eigene Hab und Gut ist jedem Menschen lieb und teuer – egal, ob es sich um den Laptop, die neu zugelegte Waschmaschine oder den Fernseher handelt. Doch was passiert, wenn auf einmal eine oder mehrere Habseligkeiten beschädigt oder entwendet werden? Ungewollt austretendes Leitungswasser, zum Beispiel aus einer Waschmaschine, kann große Schäden verursachen. Ein Brand kann Ihren ganzen Hausrat zerstören. Nach einem Einbruch können wertvolle Gegenstände fehlen, beschädigt oder zerstört sein.

Eine leistungsstarke Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein und erstattet Ihnen im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme die Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. Das bedeutet, die Versicherung zahlt den Betrag, den die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände aktuell kostet, den sogenannten Neuwert. Somit kann zumindest der materielle Verlust wieder gutgemacht werden, wenn schon nicht der immaterielle.

Umfangreicher Basisschutz der Hausratversicherung

  • Einbruchdiebstahl

    Wird bei Ihnen eingebrochen, erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen und beschädigten Gegenstände. Viele Anbieter übernehmen auch die Kosten für den Schlossaustausch und die Reparatur der Gebäudeschäden.

  • Leitungswasser

    Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser – zum Beispiel bei einem Rohrbruch – entstehen, sind versichert. Der Schutz umfasst auch Schäden durch Frost, altersbedingten Verschleiß und unsachgemäße Installation.

  • Feuer

    Bei einem Brand in Ihrem Zuhause ersetzt Ihnen die Hausratversicherung die zerstörten Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert. Versichert sind unter anderem auch Schäden durch plötzlich – etwa aus der Heizung – auftretenden Rauch oder Ruß.

  • Explosion

    Abgesichert sind auch Hausratschäden, die durch Explosionen und Implosionen entstehen. Ein Beispiel wäre, dass Ihr Fernseher aufgrund eines technischen Defekts implodiert und den gesamten Raum verwüstet.

  • Blitzschlag

    Die Hausratversicherung leistet bei Überspannungsschäden, die an Elektrogeräten durch einen Blitzschlag entstehen können. Wird etwa Ihr Computer bei einem Gewitter durch die erhöhte Spannung im Stromnetz beschädigt, werden die Reparaturkosten übernommen.

  • Sturm und Hagel

    Schäden durch Sturm und Hagel sind ebenfalls über die Hausratversicherung abgedeckt. Ein Beispiel wäre, dass bei einem Sturm das Hausdach undicht wird und Ihre Möbel durch Hagelkörner und Regenwasser beschädigt werden. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen Schäden durch Sturm und Hagel schützen können.

 

Optionaler Zusatzschutz

  • Fahrraddiebstahl

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Fahrrad oder das von Partner und Kind nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs gegen Diebstahl versichert ist, beispielsweise am Bahnhof oder vor dem Supermarkt, können Sie diesen Zusatzschutz wählen. Eine Absicherung ist in der Regel in Höhe von einem bis fünf Prozent der Versicherungssumme möglich.

  • Elementarschäden

    Wählen Sie eine Elementarversicherung als zusätzlichen Baustein, ist Ihr Hab und Gut unter anderem auch gegen Elementarschäden wie Erdbeben, Lawinen oder Hochwasser versichert.

  • Glasbruch

    Mit einer zusätzlichen Glasversicherung können Sie sich gegen Glasbruch – zum Beispiel an Vitrinen und Ceran-Kochfeldern – absichern. Besonders empfehlenswert ist dieser Zusatzschutz, wenn Sie einen Wintergarten oder hohe Glasfassaden haben.

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Häufige Fragen

  • Was ist versichert?

    Zum versicherten Hausrat gehören

    • Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Möbel, Teppiche, Gardinen)
    • Gebrauchsgegenstände (zum Beispiel Haushaltsgeräte, Fernseher, Kleidung)
    • Verbrauchsgegenstände (zum Beispiel Lebensmittel)
    • Wertsachen (zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Urkunden)

    Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die Gegenstände in der Wohnung oder einem dazugehörigen Raum – zum Beispiel in einem verschlossenen Kellerabteil oder einer Einzelgarage – befinden.

  • Wogegen ist mein Hausrat versichert?

    Basistarife der Hausratversicherung schützen Sie bei Schäden durch Feuer, Explosionen, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser (zum Beispiel nach einem Rohrbruch).

    Auf Wunsch können auch Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden (zum Beispiel Überschwemmung) mitversichert werden.

  • Sind Balkonkraftwerke abgesichert?

    Häufig sind Balkonkraftwerke bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze automatisch mitversichert. Die Hausratversicherung leistet dann bei Schäden, die aufgrund von Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitzeinschlag an den kleinen Solaranlagen entstehen. Zusätzlich sichern einige Hausrattarife Schäden an den Photovoltaikmodulen durch Diebstahl oder Vandalismus ab. Wird der Elementarbaustein abgeschlossen, kann für die Balkonkraftwerke außerdem Schutz bei erweiterten Naturgefahren (z.B. Überschwemmung und Rückstau) bestehen.

    Wichtig: Tarife, bei denen die Balkonkraftwerke mitversichert sind, sind als solche im Vergleich von CHECK24 gekennzeichnet. Da der genaue Versicherungsumfang von Anbieter zu Anbieter variiert, sollten Sie die Leistungen vor Abschluss genau prüfen.

  • Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

    Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden zu empfehlen, der sein Hab und Gut finanziell gegen verschiedenste Risiken absichern möchte. Über Zusatzbausteine können Sie die Hausratversicherung einfach an Ihre individuelle Wohnungssituation anpassen. Hierzu zählt zum Beispiel die Frage, ob eine Elementarversicherung sinnvoll oder notwendig ist.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite »

  • Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Die Versicherungssumme sollte möglichst dem Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Wir empfehlen 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Basierend auf der von Ihnen angegebenen Wohnfläche wird Ihnen im CHECK24-Vergleichsrechner die passende Versicherungssumme vorgeschlagen. So können Sie eine sogenannte Unterversicherung vermeiden, bei der Versicherer im Schadenfall ihre Leistungen kürzen könnten. Sie können aber auch eine andere, für Ihren Haushalt passende Summe wählen.

    Weitere Informationen zur Versicherungssumme »

  • Was ist eine Unterversicherung und ein Unterversicherungsverzicht?

    Die Leistungen der Hausratversicherung sind in erster Linie auf die vorher vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, welche sich an dem Wert des Hausrats orientiert. Damit die Versicherung im Schadenfall für die gesamten Kosten aufkommt, sollte die Leistungssumme mindestens dem Wert des Hausrats entsprechen. Liegt die Versicherungssumme unter dem eigentlichen Wert des Hausrats, besteht eine sogenannte Unterversicherung

    Als Konsequenz muss der Versicherer bei einem Schadenfall dann nur noch anteilig für die entstandenen Kosten aufkommen. Mithilfe eines Unterversicherungsverzichts kann dies verhindert werden, da die Versicherung hierbei auf die Prüfung des Wertes des Hausrats verzichtet und somit den Schaden auch bei einem die Versicherungssumme übersteigenden Wert des Hausrats ersetzt.

    Weitere Informationen zur Unterversicherung und zum Unterversicherungsverzicht »

  • Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?

    Der Wechsel Ihrer Hausratversicherung funktioniert ganz einfach. Ihre bestehende Versicherung können Sie in der Regel bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. In manchen Fällen – etwa bei einer Beitragserhöhung – haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Aktivieren Sie beim Antrag Ihrer neuen Hausratversicherung ganz einfach den CHECK24-Kündigungsservice. Wir kümmern uns dann um die Kündigung Ihrer alten Versicherung

    Eine neue Hausratversicherung finden Sie bequem online mit unserem Hausratversicherungsvergleich. Ihren neuen Vertrag können Sie gleich heute beantragen und zu einem späteren Datum Ihrer Wahl beginnen lassen. Um nahtlos geschützt zu sein, sollte Ihre neue Versicherung direkt an die alte anschließen.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Hausratversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“), weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Hausrat-Versicherungsvergleich - Beispielrechnung

Beispielrechnung:

Gesamtersparnis: 97%
Berechnung von 05/2024

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Beispielberechnung: Jahresbeitrag für eine Hausratversicherung

Potentielle Beitragsersparnis ausgewählter Anbieter im CHECK24-Vergleich in folgender Beispielrechnung:

Quelle des Preisvergleichs: Internetseite der jeweiligen Anbieter, berechnet und dokumentiert am 08.05.2024. Die Tarife können sich in einzelnen Merkmalen unterscheiden.