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E-Bike

Fahrräder mit elektrischem Antrieb stehen hoch im Kurs: Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wurden in der Bundesrepublik bereits über drei Millionen Elektrofahrräder verkauft. Diese gibt es in verschiedenen Varianten zu kaufen, unter anderem als E-Bike.

Ein E-Bike ist mit einem Elektromofa vergleichbar. Es lässt sich mithilfe eines Schaltknopfs oder Drehgriffs auch ohne Pedalunterstützung fahren.

Das ist der Unterschied zu einer anderen Art von Elektrofahrrad, dem Pedelec. Dieses wird nur durch den Elektromotor unterstützt, wenn der Fahrer selbst aktiv in die Pedale tritt.

Wissenswert: Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich der Betriff Pedelec jedoch nicht durchgesetzt. Dieses wird häufig fälschlicherweise auch als E-Bike bezeichnet. Im Handel werden hauptsächlich Pedelecs angeboten, E-Bikes dagegen eher selten.

Ein E-Bike ist ab 6 km/h zulassungspflichtig und gilt dann als Kleinkraftrad. Die exakte Zulassungskategorie richtet sich vor allem nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:

  • Leicht-Mofa: maximal 20 km/h; Motorleistung maximal 500 Watt
  • Mofa: maximal 25 km/h
  • Kleinkraftrad mit elektrischem Antrieb: maximal 45 km/h

Reichweite eines E-Bikes

Die Reichweite des E-Bike-Akkus hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Außentemperatur sowie dem Gewicht und Fahrstil des Fahrers.

Maximieren lässt sich die Reichweite unter anderem, indem der Nutzer

  • in niedrigen Gängen fährt, da bei hohen Drehzahlen und einer Trittfrequenz von 60 bis 70 Umdrehungen der Motor nur schwach zum Einsatz kommt.
  • nicht ausschließlich mit der höchsten Unterstützung fährt, sondern die Motorunterstützung – zum Beispiel auf abschüssigen Strecken – reduziert oder ganz ausschaltet.
  • im Winter den Akku mit einem Neoprenschutz überzieht, damit dieser länger die optimale Betriebstemperatur behält.

E-Bikes im Straßenverkehr

E-Bikes dürfen innerorts nur auf Radwegen gefahren werden, die mit dem entsprechenden Zusatzschild „Mofas frei” gekennzeichnet sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege immer befahren werden.

Wichtig: E-Bikes dürfen in Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, nicht gefahren werden – Pedelecs dagegen schon. Dieser Unterschied gilt auch für Waldwege sowie in für Radfahrer freigegebenen Fußgängerzonen.

Außerdem gelten diese gesetzlichen Anforderungen für die Nutzung von E-Bikes:

  • Betriebserlaubnis
  • Versicherungskennzeichen
  • Mindestalter des Fahrers 16 Jahre
  • mindestens Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein der Klasse AM
  • Tragen eines Motorradhelms (wenn das E-Bike schneller als 20 km/h fahren kann)

Kinder bis sieben Jahre dürfen in geeigneten Kindersitzen – ebenso wie auf allen anderen Zweirädern – auf E-Bikes mitgenommen werden. Jedoch ist keine Mitnahme in einem Anhänger am Bike erlaubt.

Info: Während Fahrrad- und Pedelec-Fahrern höhere Promillegrenzen erlaubt sind, unterliegen E-Bike-Nutzer den strengeren Grenzwerten für Kraftfahrzeugfahrer.

Diebstahlschutz für E-Bikes

Wer sein E-Bike für den Fall eines Diebstahls und gegen Vandalismus versichern möchte, kann hierfür eine eigene E-Bike-Versicherung abschließen. Denn da es nicht als (Elektro-)Fahrrad eingestuft ist, ist auch keine Absicherung über die Hausratversicherung möglich.

Tipp: Demgegenüber können Pedelecs – mit Ausnahme von schnellen beziehungsweise S-Pedelecs – über eine Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert werden.

E-Bike mit Hausratversicherung gegen Diebstahl versichern

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