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Einbruch melden

Auch wenn es schwerfällt: Nach einem Wohnungseinbruch sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren. Wie Sie vorgehen, wenn Sie einen Einbruch melden, und was es außerdem zu beachten gibt, können Sie hier in Erfahrung bringen.

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Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal zu einem Einbruch, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Melden Sie den Einbruch unverzüglich der Polizei und Ihrer Hausratversicherung.
  2. Lassen Sie alles unverändert, bis die Polizei eintrifft! Durch Aufräumen oder Putzen verwischen Sie womöglich wichtige Spuren, durch die sich die Einbrecher identifizieren lassen.
  3. Bringen Sie in Erfahrung, wie beschädigte Türen und Fenster gesichert werden können. Hierzu kontaktieren Sie zunächst am besten Ihren Hausratversicherer. Viele Gesellschaften haben eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer. Hier erfahren Sie umgehend, welcher Handwerksbetrieb in Ihrer Nähe den Schaden beheben kann. Alternativ können Sie sich diesbezüglichan eine spezialisierte Firma für Einbruchschutz, die Polizei, eine ortsansässige Schreinerei oder an einen Schlüsselservice wenden. Viele Schlüsseldienste haben zudem einen 24-Stunden-Notdienst eingerichtet.
  4. Wurden auch EC- und Kreditkarten oder Sparbücher entwendet, lassen Sie die dazugehörigen Konten umgehend sperren.
  5. Reichen Sie so schnell wie möglich eine Auflistung aller gestohlenen Gegenstände bei der Polizei und Ihrer Versicherung ein. Für die Stehlgutliste gibt es Vorlagen wie diese:

So sind Sie im Ernstfall gut vorbereitet

  • Schließen Sie eine Hausratversicherung ab. So bleiben Sie bei einem Einbruchdiebstahl nicht auf den Kosten sitzen. Neben der Neuwerterstattung des entwendeten Hausrats übernehmen viele Anbieter auch die Kosten für den Schlossaustausch und die Reparatur der Gebäudeschäden. Knapp 80 Prozent der deutschen Haushalte verfügen bereits über diesen Versicherungsschutz.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Hausrattarif einen Unterversicherungsverzicht enthält. Die Gesellschaft verzichtet dann darauf, im Schadensfall zu überprüfen, ob das versicherte Risiko über der vereinbarten Versicherungssumme liegt – was sonst unter Umständen zu einer Leistungskürzung führen könnte. Mit einem Unterversicherungsverzicht sind Sie im Schadensfall finanziell auf der sicheren Seite.

    Tipp: Sofern Sie die von der jeweiligen Versicherung empfohlene Versicherungssumme wählen, enthalten alle bei CHECK24 abschließbaren Tarife diese Klausel.

  • Informieren Sie Ihre Versicherung, wenn sich das Einbruchrisiko erhöht – etwa durch ein Baugerüst am Haus oder weil Sie länger als zwei Monate verreisen.
  • Sammeln Sie Quittungen, Rechnungen und Belege von Ihren Besitzgegenständen und Neuanschaffungen. Fotografieren Sie Ihre Einrichtung und wertvolle Gegenstände. Speichern Sie die Fotos am besten bei sogenannten Cloud-Diensten. So sind die Bilder in jedem Fall gesichert und bei Bedarf von überall abrufbar.

    Tipp: Gerne können Sie hierfür auch den kostenlosen CHECK24-Photosafe in Ihrem Kundenkonto nutzen. Dann haben Sie bei einem Einbruchdiebstahl oder sonstigem Hausratschaden alle wichtigen Dokumente für eine zügige Schadensabwicklung zur Hand.

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