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089 - 24 24 12 55hrv@check24.deMit 70 Prozent besitzt die große Mehrheit der Deutschen mindestens ein Fahrrad. Dementsprechend viele Menschen sind gerne mit dem Rad unterwegs. Das ist kostengünstig, umweltfreundlich und gesund. Leider sind Fahrräder aber ein beliebtes Diebesgut und knapp die Hälfte aller Fahrradbesitzer hat ihr Rad nicht gegen Diebstahl versichert. Mit einer Hausratversicherung können Sie sich jedoch zumindest finanziell gegen Fahrraddiebstahl schützen.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Fahrräder mit einem Hilfsmotor – sogenannte Pedelecs und E-Bikes. Der Schutz besteht allerdings nur, wenn das Zweirad nicht versicherungspflichtig ist.
Um sich finanziell gegen Fahrraddiebstahl abzusichern, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.
Mit dem Basisschutz der Hausratversicherung ist Ihr Rad gegen Einbruchdiebstahl an Orten versichert, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Hierzu gehört meist nicht nur die Wohnung, sondern auch die Garage und der (Fahrrad-)Keller.
Garage und Keller sollten abschließbar und nur für zugangsberechtigte Bewohner betretbar sein. Zudem muss das Fahrrad mit einem Fahrradschloss gesichert sein.
Die Versicherung leistet im Schadensfall in Form einer Neuwerterstattung. Um den Wert des Rads bei Bedarf nachweisen zu können, empfiehlt es sich, den Kaufbeleg aufzubewahren. Häufig verlangen Versicherungen diesen als Grundlage für die Erstattung.
Da jedoch die meisten Radfahrer ihr Rad nicht in der Wohnung abstellen, empfiehlt sich der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Dann gilt der Versicherungsschutz auch, wenn das Fahrrad an anderen Orten – zum Beispiel am Bahnhof, vor dem Kino oder vor dem Supermarkt – gestohlen wird. Da jeder Fahrradbesitzer sein Fahrrad hin und wieder an einem öffentlichen Platz abstellt, ist dieser Baustein besonders sinnvoll.
Manche Versicherer beschränken den Diebstahlschutz zeitlich durch eine sogenannte Nachtzeitklausel. Das bedeutet, dass die Versicherung nur leistet, wenn Ihr Fahrrad zwischen 6 und 22 Uhr gestohlen wurde. Bei den meisten Tarifen gilt der Schutz inzwischen aber rund um die Uhr. Achten Sie beim Abschluss darauf.
Die gewünschte Deckungssumme der Fahrraddiebstahlversicherung kann in Relation zur allgemeinen Versicherungssumme der Hausratversicherung gewählt werden – zum Beispiel zwei Prozent davon. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 32.500 Euro wären das 650 Euro.
Wer mehrere Fahrräder besitzt und sich auch für den Fall absichern will, dass alle zusammen gestohlen werden, sollte darauf achten, dass die Versicherungssumme für Diebstahl den gesamten Neuwert der Räder abdeckt.
Neben der Mitversicherung über die Hausratversicherung kann auch eine separate Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Diese enthält – je nach Tarif – neben dem reinen Diebstahlschutz weitere Leistungen. Beispielsweise können Teilediebstahl, Vandalismus, Verschleiß, Pannen und Schäden an der Elektronik mitversichert sein.
Wissenswertes zum Fahrraddiebstahlschutz der Hausratversicherung
Wenn Sie den Baustein Fahrraddiebstahl als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung wählen, sollten Sie auf folgende Punkte in den Versicherungsbedingungen achten:
Mit dem Hausratversicherung-Vergleich von CHECK24 können Sie ganz einfach und schnell einen zu Ihrem individuellen Absicherungswunsch passenden Schutz für Ihren Hausrat finden.
Um Ihr Sparpotenzial beim Versicherungsbeitrag voll auszuschöpfen, empfiehlt sich die Wahl einer
Ihren Wunschtarif können Sie bequem online von zu Hause aus abschließen. Gerne schicken wir Ihnen aber auch ein unverbindliches Angebot kostenlos zu.
Sie haben Fragen zur Fahrraddiebstahl-Klausel oder weiteren Leistungen der Hausratversicherung? Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail weiter.
Tipp: Wie Sie Ihr Fahrrad wirksam gegen Fahrraddiebstahl sichern, können Sie in unserem kostenlosen Ratgeber nachlesen.
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