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Was ist vor dem Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten?

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte, die es vor dem Abschluss einer Hausratversicherung zu beachten gilt:

  • Versicherungssumme und Unterversicherung: Die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) sollte dem Gesamtwert Ihres Hausrats entsprechen. Setzen Sie die Versicherungssumme zu hoch an, zahlen Sie unnötig einen zu hohen Beitrag. Liegt die Versicherungssumme unter dem Gesamtwert des Hausrats, spricht man von einer Unterversicherung. Dann ersetzt der Versicherer im Schadensfall die Schadenskosten nur anteilig. Wenn Sie bei uns einen Versicherungsvergleich durchführen und die empfohlene, per Wohnfläche berechnete Versicherungssumme wählen, wird automatisch ein Unterversicherungsverzicht vereinbart.
     
  • Leistungen: Welcher Tarif für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Generell empfehlen wir Ihnen, einen Tarif zu wählen, der auch dann keine Leistungskürzung vorsieht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Wer einen weitreichenden Versicherungsschutz gegen Naturgefahren und Fahrraddiebstahl wünscht, sollte die Zusatzbausteine Fahrraddiebstahl und Elementarschäden wählen.

    Zudem bieten viele Versicherer eine Glasbruchversicherung an. Sollten sich in Ihrem Haushalt viele gläserne Gegenstände befinden, kann eine solche Versicherung ebenfalls sehr nützlich sein. Durch einen leistungsstarken Premium-Tarif lassen sich auch der Diebstahlschutz und der Außenversicherungsschutz erweitern. Wer viel auf Reisen geht, Mitglied in einem Sportverein ist oder einen Garten hat und daher Hausrat außerhalb des versicherten Wohnraums aufbewahrt, sollte besonders die Leistungen der Premium-Tarife prüfen und miteinander vergleichen.
     
  • Entschädigungsgrenzen: Für bestimmten Hausrat (zum Beispiel Wertsachen) und besondere Gefahren (zum Beispiel Seng-, Schmor- oder Überspannungsschäden) gelten oftmals Entschädigungsgrenzen. Die Höhe der Entschädigungsgrenze variiert von Tarif zu Tarif. Zudem sind auch bestimmte Kostenerstattungen, die der Versicherer im Schadensfall leistet, je nach Tarif gedeckelt.
     
  • Zahlweise und Mindestlaufzeit: Wenn Sie den Versicherungsbeitrag jährlich anstatt halbjährlich bezahlen, ist dies meist preisgünstiger. Manche Versicherer gewähren zudem einen Preisnachlass, wenn Sie keinen Ein-, sondern einen Dreijahresvertrag abschließen.
     
  • Selbstbeteiligung: Um den Beitrag zu senken, können Sie eine generelle Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) vereinbaren. Im Schadensfall müssen Sie sich dann mit der vereinbarten Summe an den Schadenskosten beteiligen – zum Beispiel 150 Euro. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung können Sie oftmals mitbestimmen. Vorsicht: Selbst wenn Sie keinen generellen Selbstbehalt vereinbart haben, kann in bestimmten Schadensfällen (zum Beispiel Seng- und Schmorschäden) dennoch eine Selbstbeteiligung fällig werden. Unser detaillierter Tarifvergleich zeigt Ihnen, in welchen Schadensfällen Sie stets eine Selbstbeteiligung leisten müssen.
     
  • Vertragspflichten: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt alle Ihre vertraglichen Pflichten (Obliegenheiten). So kann beispielsweise eine Pflicht bestehen, Wertsachen in einem bestimmten Wertschrank aufzubewahren. Verletzen Sie eine Versicherungspflicht, kann der Versicherer die Leistungen kürzen oder vollständig verwehren. Am wichtigsten ist, die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Auch die Meldepflichten gilt es zu prüfen und im Gedächtnis zu behalten. Über einen versicherten Schaden muss der Versicherer unverzüglich informiert werden.
     
  • Kündigungsrecht: Da es durchaus sinnvoll sein kann, die Hausratversicherung zu wechseln, um das Preis-Leistungs-Verhältnis zu verbessern, sollten Sie Ihre Kündigungsrechte im Auge behalten.
     
  • Doppelversicherung: Wenn Sie den Versicherungsanbieter wechseln, sollten Sie darauf achten, dass der neue Versicherungsschutz nahtlos an den alten anschließt. So vermeiden Sie eine Doppelversicherung und eine Lücke in Ihrem Hausratschutz.
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