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Lassen sich mit einer Hausratversicherung auch Elementarschäden versichern?

Ja, die Hausratversicherung bietet für Ihren Hausrat einen soliden Versicherungsschutz gegen die Naturgefahren Sturm und Hagel. Auf Wunsch lässt sich der Versicherungsschutz mit einer Elementarversicherung um zusätzliche Elementargefahren erweitern. Diese wird – wie die Fahrraddiebstahl- und Glasbruchversicherung – als Ergänzung zur Hausratversicherung angeboten.

Wenn Sie sich für eine zusätzliche Elementarschadenversicherung entscheiden, leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die durch diese Gefahren entstehen:

  • Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Für die Elementarversicherung kann es – je nach Tarif – eine Wartezeit geben. Das bedeutet, der Versicherer leistet erst für Elementarschäden an Ihrem Hausrat, die nach Ablauf dieses Zeitraums entstehen. Bei einem Versicherungswechsel kann die Wartezeit entfallen, wenn zuvor über einen anderen Vertrag ein zusätzlicher Elementarschutz bestanden hat und dieser ohne zeitliche Unterbrechung fortgeführt wird. Was die einzelnen Tarife diesbezüglich vorsehen, können Sie im Detailvergleich unter dem Punkt „Wartezeit für Elementarschäden” nachlesen.

Tipp: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Nutzen Sie als CHECK24-Kunde einfach unseren kostenlosen SMS-Unwetterwarnservice. So können Sie Ihren Hausrat – wie etwa Gartenmöbel – bei einer Unwettermeldung des Deutschen Wetterdienstes rechtzeitig in Sicherheit bringen und alle Fenster zu Hause schließen.

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