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Ja, da eine Hausratversicherung Schäden an Einrichtungs-, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen abdeckt, sind auch Schäden an Mobiltelefonen versichert. Die Hausratversicherung greift jedoch nur, wenn das Mobiltelefon durch eine versicherte Gefahr beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Der Hausrat-Basisschutz greift bei folgenden Schadensursachen:
Versicherungsbeispiel: Wird Ihnen unter Androhung von Gewalt Ihr Handy geraubt, dann ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Das gilt auch, wenn Ihr Mobiltelefon beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden oder Brand innerhalb der Wohnung beschädigt oder zerstört wird. Wird Ihr Handy von einem Taschendieb gestohlen greift die Hausratversicherung hingegen in den meisten Fällen nicht. Ebenso wenig, wenn der Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist, wie zum Beispiel, wenn Ihnen ihr Telefon in die Toilette fällt oder wenn es zu Display- oder Bruchschäden kommt.
Wollen Sie einen umfassenden Schutz für ihr Gerät, so ist eine Handyversicherung ratsam.
Wichtig: Wenn Sie einen Tarif wählen, der auch leistet wenn Ihnen etwas aus Ihrem Kraftfahrzeug (Kfz) gestohlen wird, dann sollten Sie beim Vertragsabschluss auf folgende Punkte achten: