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Was müssen Sie tun, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert?

Wenn Sie sich einen neuen Anzug oder eine Waschmaschine kaufen, müssen Sie dies nicht zwangsläufig der Hausratversicherung mitteilen. Über richtig teure Anschaffungen und bestimmte Veränderungen in Ihrem Leben sollten Sie den Versicherer jedoch aus eigenem Interesse informieren. Ansonsten droht eine Unterversicherung oder Sie begehen eine Pflichtverletzung. In beiden Fällen kann der Versicherer Leistungen kürzen oder sogar verweigern.

Wir haben im folgenden die wichtigsten Situationen, in denen Sie Ihren Versicherer kontaktieren müssen bzw. sollten, zusammengefasst:

Welche Neuanschaffungen muss ich dem Hausratversicherer anzeigen?

Experten raten, den Gesamtwert des Hausrats alle zwei oder drei Jahre zu überprüfen und mit der vereinbarten Versicherungssumme zu vergleichen. Wenn sich im Laufe der Zeit aufgrund teurer Neuanschaffungen der Gesamtwert des Hausrats massiv erhöht hat, kann dadurch eine Unterversicherung entstehen. In einem solchen Fall hat der Versicherer das Recht, bei einem Schaden Leistungen anteilig zu kürzen.

Angenommen Sie haben zwischenzeitlich Ihre alten Möbel aus der Studentenzeit gegen schöne Designerstücke und den alten Röhrenfernseher gegen ein hochwertiges Plasma-Modell getauscht, dann sollten Sie mithilfe einer Inventarliste den Gesamtwert Ihres Hausrats neu berechnen und gegebenenfalls die Versicherungssumme entsprechend anpassen. Eine Anpassung der Versicherungssumme kann auch dann notwendig werden, wenn Sie teuren Hausrat erben sollten.
Es gibt auch Hausratversicherungsverträge, bei denen sich die Versicherungssumme automatisch erhöht.

Man bezeichnet dies auch als dynamische Versicherungssumme/Hausratversicherung. Die Erhöhung entspricht dabei der jährlichen Preissteigerungsrate, die vom Statistischen Bundesamt berechnet wird. Diese Dynamik deckt in der Regel eine Erhöhung des Hausrat-Gesamtwerts ab, die sich aus kleineren Anschaffungen wie zum Beispiel dem Kauf eines Tee-Service oder eines Laptops ergibt. Auch wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, sollten Sie den Gesamtwert Ihres Hausrats und die Versicherungssumme regelmäßig überprüfen.

Was ändert sich bei Heirat oder Geburt von Kindern?

Nach einer Heirat oder Geburt von Kindern muss sich nicht unbedingt etwas an der Hausratversicherung ändern. Lebten die beiden Personen jedoch zuvor in getrennten Wohnungen, ist nur noch eine gemeinsame Hausratversicherung notwendig. Der jüngere Vertrag kann in der Regel problemlos gekündigt werden. Da normalerweise bei einem größeren Haushalt – gerade mit Kindern – auch der Hausrat mitwächst, muss eventuell die Versicherungssumme erhöht werden. Damit vermeiden Sie eine Unterversicherung.

Was ist bei einer Scheidung/Trennung zu beachten?

Zieht ein Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, entstehen zwei getrennte Haushalte. Bezieht der Versicherungsnehmer eine neue Wohnung, kann er den Schutz seiner Hausratversicherung auf diese neue Wohnung übertragen. Den Versicherer informiert er über den Wechsel, sodass dieser den Vertrag entsprechend anpasst. Der in der alten Wohnung verbleibende Partner hat dann keinen Hausratschutz mehr. Daher sollte er sich schnell um eine neue Hausratversicherung kümmern.

Wann besteht eine Doppelversicherung?

Bezieht ein Paar eine gemeinsame Wohnung und besitzen beide Partner jeweils eine Hausratversicherung liegt eine sogenannte Doppelversicherung vor. In diesem Fall kann man von der Versicherungsgesellschaft die Aufhebung des „jüngeren“ Vertrages verlangen. Der Partner ohne Vertrag kann daraufhin namentlich in die weiterhin bestehende Hausrat-Police aufgenommen werden, sodass nur mehr ein Versicherungsvertrag für den gemeinsamen Hausrat besteht.

Kann ich bei einem Umzug die Hausratversicherung kündigen?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie dies Ihrem Hausratversicherer unter Angabe der neuen Adresse und Wohnfläche mitteilen. Ihr Hausrat ist dann auch unter der neuen Adresse versichert. Ändert sich durch Ihren Umzug der Beitragssatz für Ihre Hausratversicherung, weil Ihre neue Wohnung in einem für die Versicherung risikoreicheren Gebiet liegt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Was muss ich bei einer längeren Abwesenheit beachten?

Ziehen Sie ins Ausland um, so geht Ihr Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach dem Auszug.

Wichtig: Wenn Ihre Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, zum Beispiel aufgrund einer Urlaubs- oder Geschäftsreise, müssen Sie das der Versicherung melden. Grund dafür ist, dass sich dadurch das Risiko für die Versicherung erhöht. Sowohl das Risiko eines Einbruchs als auch die mögliche Höhe eines Schadens steigt an, da zum Beispiel ein Wasserschaden erst später erkannt werden kann.

Tipp: Um Vertragsänderungen zu erleichtern, haben wir für CHECK24-Kunden einen kostenlosen Vertragsänderungsservice eingerichtet.

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