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Im Versicherungswesen wird der Terminus „Anspruchsteller“ wahlweise auf eine oder mehrere Personen angewendet. Anspruchsteller sind jene Personen, die an Versicherer oder (potentielle) Verursacher eines Schadens Ansprüche – die Versicherungsnehmer – stellen. Ob nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes aus juristischer Sicht tatsächlich ein Anspruch vorliegt, ist für die Verwendung des Begriffs Anspruchsteller unerheblich.
Er findet sowohl bei berechtigt wie unberechtigt erhobenen Forderung Verwendung. Keine Rolle spielt es zunächst, ob Anspruchsteller von Versicherten oder Versicherungsgesellschaften eine finanzielle Gutmachung oder andere Leistungen (eine mögliche Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Gegenstände) für einen mutmaßlich entstandenen Schaden einfordern.
Obligatorisch ist die eingehende rechtliche Prüfung der gestellten Forderungen der Anspruchsteller durch den Hausratversicherer. Im Falle eines versuchten Versicherungsbetrugs wird der Versicherer über den passiven Rechtsschutz der Hausratversicherung nicht nur Ansprüche abwehren, sondern möglicherweise auch rechtliche Schritte gegen den Anspruchsteller einleiten.
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