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Außenversicherung

Was ist eine Außenversicherung?

Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und greift bei Gegenständen, die sich vorübergehend außerhalb des Zuhauses befinden.

Denn in der Regel leistet die Hausratversicherung nur bei Gegenständen, die sich am Wohnort befinden. Zu diesem zählen unter anderem die Wohnung oder das Haus sowie Keller oder Garagen in der Nähe. Hausrat in Nebengebäuden auf dem Grundstück ist ebenfalls abgesichert.

Befinden sich Teile des Hausrats an einem anderen Ort, beispielsweise in einem Hotelzimmer oder im Auto, sind diese über die Außenversicherung abgesichert. Als Erweiterung des Versicherungsortes greift die Außenversicherung demnach bei denselben Gefahren (Sturm und Hagel, Blitzschlag, Feuer und Explosionen, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl) wie Zuhause. Allerdings greift die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum, der Zeitraum variiert hierbei in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten.

Entschädigungssumme anteilig zur Versicherungssumme

Im Schadensfall entschädigt die Außenversicherung nicht zur vollen Versicherungssumme der Hausratversicherung. Der Schadensersatzanspruch besteht nur zu einem gewissen Anteil, welcher in der Regel zwischen zehn und vierzig Prozent der Versicherungssumme beträgt. Viele Versicherer begrenzen die Höhe der Entschädigungen zudem auf maximal 10.000 Euro.

Welche Sonderfälle gibt es bei der Außenversicherung?

Bei Kindern

Der Versicherungsschutz der Außenversicherung greift in der Regel lediglich für die im Haushalt lebenden Personen. Bei Kindern, die im Rahmen ihres Studiums, ihrer Ausbildung, ihres Wehrdienstes oder ihres Freiwilligen Jahres den Wohnort wechseln müssen, entfällt diese örtliche Beschränkung. Das heißt: Kinder, die in der Ausbildung sind und wegziehen, sind bei den Eltern über die Außenversicherung weiterhin geschützt. Die eigentliche Zeitbefristung der Außenversicherung wird somit außer Kraft gesetzt, da die Ausbildung auf eine bestimmte Dauer begrenzt ist. Voraussetzung für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes ist jedoch, dass durch den Einzug in eine andere Wohnung/Haus kein eigener Hausstand gegründet werden darf. 

Um einen eigenen Hausstand zu gründen, müssen alle unten genannten Kriterien erfüllt sein:

  • Kind muss Eigentümer/Mieter der Wohnung sein oder ein abgeleitetes Recht als Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte oder Mitbewohner haben
  • Kind muss Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen
  • Kind muss sich zu 10 Prozent an den Kosten beteiligen (Miete, Nebenkosten, Essen etc.)
  • Wohnung muss ein dauerhafter Lebensmittelpunkt für das Kind sein (mind. zwei Heimfahrten im Monat)

Eingeschränkter Versicherungsschutz bei Wohngemeinschaften

Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ist bei Kindern, die in eine WG ziehen, eingeschränkt. Denn die Versicherung greift nur in Bezug auf das eigene Zimmer, d.h. die gemeinschaftlich genutzten Räume sind nicht abgesichert. Eine Hausratversicherung für die gesamte Wohngemeinschaft ist daher empfehlenswert.

Bei Urlaubsreisen

Reisen im In- und Ausland sind in der Regel über die Außenversicherung abgedeckt. Allerdings sind hiermit ein paar Einschränkungen verbunden, die Sie vor Reiseantritt beachten sollten:

  • Zeitliche Begrenzung: 
    Der Versicherungsschutz für Bestandteile des Hausrats ist meist auf drei Monate beschränkt. Bei längeren Aufenthalten besteht kein Schutz über die Außenversicherung – auch nicht für die ersten drei Monate. 
  • Sachliche Begrenzung: 
    Die Außenversicherung schließt nur Gegenstände ein, die sich bereits vor der Reise im Haushalt befunden haben. Wertsachen, die erst während des Aufenthalts erworben wurden, sind daher nicht mitversichert. Bei längeren Reisen und teuren Käufen sollte deshalb beispielsweise eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. 
  • Örtliche Begrenzung: 
    Für Hab und Gut, das sich dauerhaft in einem Ferienhaus oder an einem Zweitwohnsitz befindet, benötigen Versicherungsnehmer eine separate Hausratversicherung. Aber auch bei Camping-Urlauben kann es zu Einschränkungen kommen. Denn die Außenversicherung sichert beispielsweise bei Elektrogeräten (Handy, Laptop etc.) lediglich Gegenstände ab, die sich verdeckt im verschlossenen Auto befinden. Diebstähle aus Wohnmobilen und -wagen sind hingegen selten mitversichert. Sturm- und Hagelschäden sind ebenfalls nur abgesichert, wenn die Gegenstände in Gebäuden sind.

Bei einem Umzug

Über die Außenversicherung sind bei einem Umzug über einen Zeitraum von zwei Monaten in der Regel sowohl Gegenstände, die sich in der alten Wohnung befinden, sowie das Hab und Gut in der neuen Wohnung abgesichert. Im Anschluss geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über, sodass die Hausratversicherung nicht gekündigt werden muss. Zu beachten gilt, dass die Versicherung erst dann greift, wenn der Umzug dem Versicherer gemeldet wurde. Wenn sich der Wert des Hausrats aufgrund von neuen Anschaffungen (z.B. neue Möbel) verändert, empfiehlt sich weitergehend, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.

Bei Raub und Diebstahl

Werden außerhalb der eigenen vier Wände Wertsachen aus verschlossenen Räumen oder Behältnissen gestohlen, kommt die Außenversicherung für den entstandenen Schaden auf. Einfache Diebstähle, wie Trick- oder Taschendiebstähle, sind nicht über die Außenversicherung abgedeckt. Zieht ein Dieb beispielsweise unbemerkt das Smartphone aus der Hosentasche, ist dies nicht versichert. Bedroht der Täter jedoch den Versicherungsnehmer oder wird sogar gewalttätig, gilt dies als Raub. In solchen Fällen zahlt die Außenversicherung - allerdings nur dann, wenn eine polizeiliche Anzeige gemacht wurde.

Wann gilt der Grundsatz „Fremd- vor Außenversicherung”?

Werden Gegenstände auf einem anderen Grundstück, etwa bei Freunden, gelagert, kommt die Außenversicherung nur dann für Schäden auf, wenn der Grundstücksbesitzer keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Es gilt demnach der Grundsatz: „Fremdversicherung vor Außenversicherung”

Ist der Versicherungsnehmer in der fremden Wohnung allerdings selbst als Gast anwesend, leistet die eigene Hausratversicherung. Hierdurch soll eine Beeinflussung durch die Gegenstände des Gastes auf den Versicherungswert des Gastgebers verhindert werden. Demnach gilt in einem solchen Fall: „Außenversicherung vor Fremdversicherung”.

Nachfolgenden finden Sie jeweils ein kurzes Beispiel zur Anwendung der beiden Grundsätze:

 

Fremdversicherung vor Außenversicherung

Außenversicherung vor Fremdversicherung

Beispiel

Sie leihen sich den neuen Staubsauger ihres Freundes aus, welcher durch einen Wasserrohrbruch beschädigt wird.

Ihr Freund ist bei Ihnen zu Besuch. Durch einen plötzlich auftretenden Wasserrohrbruch wird das neue Tablet Ihres Freundes beschädigt.

Versicherungslage

 

Hierbei greift, sofern Sie eine abgeschlossen haben, Ihre Hausratversicherung. Verfügen Sie allerdings über keine Hausratversicherung, dann greift die Außenversicherung Ihres Freundes.

Hierbei greift die Außenversicherung Ihres Freundes, vorausgesetzt dieser verfügt über eine Hausratversicherung inkl. Außenversicherung. Ist dies nicht der Fall, greift Ihre Hausratversicherung.

Die Außenversicherung im Hausratversicherung-Vergleich

Mit unserem Hausratversicherung-Rechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Hausratversicherungen die Außenversicherung besonders günstig beinhaltet. Für einen direkten Überblick über die besten Tarife, die auch Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern mitversichern, wählen Sie im Rechner unter dem Punkt „Leistungen” einfach „Diebstahl aus dem Auto” und „Diebstahl aus Hotelzimmer” aus.

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