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Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung und greift bei Gegenständen, die sich vorübergehend außerhalb des Zuhauses befinden.
Denn in der Regel leistet die Hausratversicherung nur bei Gegenständen, die sich am Wohnort befinden. Zu diesem zählen unter anderem die Wohnung oder das Haus sowie Keller oder Garagen in der Nähe. Hausrat in Nebengebäuden auf dem Grundstück ist ebenfalls abgesichert.
Befinden sich Teile des Hausrats an einem anderen Ort, beispielsweise in einem Hotelzimmer oder im Auto, sind diese über die Außenversicherung abgesichert. Als Erweiterung des Versicherungsortes greift die Außenversicherung demnach bei denselben Gefahren (Sturm und Hagel, Blitzschlag, Feuer und Explosionen, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl) wie Zuhause. Allerdings greift die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum, der Zeitraum variiert hierbei in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten.
Entschädigungssumme anteilig zur Versicherungssumme
Im Schadensfall entschädigt die Außenversicherung nicht zur vollen Versicherungssumme der Hausratversicherung. Der Schadensersatzanspruch besteht nur zu einem gewissen Anteil, welcher in der Regel zwischen zehn und vierzig Prozent der Versicherungssumme beträgt. Viele Versicherer begrenzen die Höhe der Entschädigungen zudem auf maximal 10.000 Euro.
Der Versicherungsschutz der Außenversicherung greift in der Regel lediglich für die im Haushalt lebenden Personen. Bei Kindern, die im Rahmen ihres Studiums, ihrer Ausbildung, ihres Wehrdienstes oder ihres Freiwilligen Jahres den Wohnort wechseln müssen, entfällt diese örtliche Beschränkung. Das heißt: Kinder, die in der Ausbildung sind und wegziehen, sind bei den Eltern über die Außenversicherung weiterhin geschützt. Die eigentliche Zeitbefristung der Außenversicherung wird somit außer Kraft gesetzt, da die Ausbildung auf eine bestimmte Dauer begrenzt ist. Voraussetzung für das Fortbestehen des Versicherungsschutzes ist jedoch, dass durch den Einzug in eine andere Wohnung/Haus kein eigener Hausstand gegründet werden darf.
Um einen eigenen Hausstand zu gründen, müssen alle unten genannten Kriterien erfüllt sein:
Eingeschränkter Versicherungsschutz bei Wohngemeinschaften
Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung ist bei Kindern, die in eine WG ziehen, eingeschränkt. Denn die Versicherung greift nur in Bezug auf das eigene Zimmer, d.h. die gemeinschaftlich genutzten Räume sind nicht abgesichert. Eine Hausratversicherung für die gesamte Wohngemeinschaft ist daher empfehlenswert.
Reisen im In- und Ausland sind in der Regel über die Außenversicherung abgedeckt. Allerdings sind hiermit ein paar Einschränkungen verbunden, die Sie vor Reiseantritt beachten sollten:
Über die Außenversicherung sind bei einem Umzug über einen Zeitraum von zwei Monaten in der Regel sowohl Gegenstände, die sich in der alten Wohnung befinden, sowie das Hab und Gut in der neuen Wohnung abgesichert. Im Anschluss geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über, sodass die Hausratversicherung nicht gekündigt werden muss. Zu beachten gilt, dass die Versicherung erst dann greift, wenn der Umzug dem Versicherer gemeldet wurde. Wenn sich der Wert des Hausrats aufgrund von neuen Anschaffungen (z.B. neue Möbel) verändert, empfiehlt sich weitergehend, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen.
Werden außerhalb der eigenen vier Wände Wertsachen aus verschlossenen Räumen oder Behältnissen gestohlen, kommt die Außenversicherung für den entstandenen Schaden auf. Einfache Diebstähle, wie Trick- oder Taschendiebstähle, sind nicht über die Außenversicherung abgedeckt. Zieht ein Dieb beispielsweise unbemerkt das Smartphone aus der Hosentasche, ist dies nicht versichert. Bedroht der Täter jedoch den Versicherungsnehmer oder wird sogar gewalttätig, gilt dies als Raub. In solchen Fällen zahlt die Außenversicherung - allerdings nur dann, wenn eine polizeiliche Anzeige gemacht wurde.
Werden Gegenstände auf einem anderen Grundstück, etwa bei Freunden, gelagert, kommt die Außenversicherung nur dann für Schäden auf, wenn der Grundstücksbesitzer keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Es gilt demnach der Grundsatz: „Fremdversicherung vor Außenversicherung”.
Ist der Versicherungsnehmer in der fremden Wohnung allerdings selbst als Gast anwesend, leistet die eigene Hausratversicherung. Hierdurch soll eine Beeinflussung durch die Gegenstände des Gastes auf den Versicherungswert des Gastgebers verhindert werden. Demnach gilt in einem solchen Fall: „Außenversicherung vor Fremdversicherung”.
Nachfolgenden finden Sie jeweils ein kurzes Beispiel zur Anwendung der beiden Grundsätze:
Fremdversicherung vor Außenversicherung |
Außenversicherung vor Fremdversicherung |
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Beispiel |
Sie leihen sich den neuen Staubsauger ihres Freundes aus, welcher durch einen Wasserrohrbruch beschädigt wird. |
Ihr Freund ist bei Ihnen zu Besuch. Durch einen plötzlich auftretenden Wasserrohrbruch wird das neue Tablet Ihres Freundes beschädigt. |
Versicherungslage
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Hierbei greift, sofern Sie eine abgeschlossen haben, Ihre Hausratversicherung. Verfügen Sie allerdings über keine Hausratversicherung, dann greift die Außenversicherung Ihres Freundes. |
Hierbei greift die Außenversicherung Ihres Freundes, vorausgesetzt dieser verfügt über eine Hausratversicherung inkl. Außenversicherung. Ist dies nicht der Fall, greift Ihre Hausratversicherung. |
Mit unserem Hausratversicherung-Rechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Hausratversicherungen die Außenversicherung besonders günstig beinhaltet. Für einen direkten Überblick über die besten Tarife, die auch Diebstähle aus Autos und Hotelzimmern mitversichern, wählen Sie im Rechner unter dem Punkt „Leistungen” einfach „Diebstahl aus dem Auto” und „Diebstahl aus Hotelzimmer” aus.