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Bewachungskosten

Nach einem Brand, einem Einbruchdiebstahl und anderen Schadensfällen stehen Kriminellen Tür und Tor offen, sich ohne großen Aufwand Zugang zu Wohnungen und anderen über die Hausratsversicherung geschützten Objekten zu verschaffen. Entsprechend kann es nötig sein, bis zur Wiederherstellung des Wohnungszustandes einen professionellen Dienstleister mit der Bewachung der versicherten Immobilien zu beauftragen.

Diese Investition bezeichnen Versicherungsunternehmen als Bewachungskosten. Häufig kommt die Hausratversicherung vereinbarungsgemäß für die Bewachungskosten auf. Bei nur teilweiser Beschädigung des Inventars oder in Fällen, in denen der Hausrat unbeschadet bleibt, können durch die Einbindung eines Wachdienstes erhebliche Folgekosten – wie etwa eine Plünderung – ausgeschlossen werden.

Wichtig für die Übernahme der Bewachungskosten ist neben den genauen vertraglichen Bedingungen vor allem die genaue Schadensursache bzw. Schadensart. Nur wenn diese ausdrücklich im Versicherungsvertrag mitversichert ist, werden vom Versicherer auch die Bewachungskosten übernommen. Versicherte sollten unbedingt Auftrags- und Rechnungsnachweise aufbewahren, um die Kostenübernahme durch die Hausratversicherung sicherzustellen.

Bewachungskosten im Hausratsversicherung-Vergleich:
Versicherte müssen wissen, dass Bewachungskosten nur dann von Hausratversicherungen übernommen werden, wenn auch die Ursache des Schadens als Versicherungsleistung eingeschlossen ist.

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