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Bei den Einrichtungsgegenständen eines Haushaltes handelt es sich um Gebrauchsgüter, die dauerhaft zur Ausstattung des Wohnraums gehören. Dazu zählen Möbel, Teppiche, Vorhänge und auch Küchengeräte wie der Herd oder die Mikrowelle. Gebrauchsgüter wie Digitalkameras oder Fahrräder gehören hingegen nicht zur Einrichtung. Ebenso verhält es sich mit Verbrauchsgütern wie Vorräte an Lebensmitteln oder Hygieneartikeln.
Alle Hausratversicherungen beziehen die Einrichtung eines Hauses oder einer Wohnung in ihren Versicherungsschutz mit ein. Werden also Möbel im Zuge von Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt, kommt die Hausratpolice im Normalfall dafür auf. Auch ein Wasserschaden auf dem Teppich wird durch viele Hausrat-Versicherer reguliert. Da es hierbei jedoch auch auf den Anbieter ankommt, ist ein Hausratversicherung-Vergleich vor dem Abschluss sehr hilfreich.
Wertsachen wie Schmuck, Sparbücher und Urkunden werden nicht den Gegenständen der Einrichtung zugerechnet und auch innerhalb der Hausratversicherungen besonders behandelt. Hier stellt jede Police spezielle Erstattungsgrenzen auf, die sich entweder prozentual an der Versicherungssumme orientieren oder pauschal ausfallen.
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