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Entschädigungsgrenze

Im Bereich der Hausrat-Policen wird eigentlich immer der gesamte Hausrat einer Person abgesichert. Kommt bei einem Zwischenfall jedoch nur ein einzelner Gegenstand zu Schaden, gibt es bei vielen Versicherern eine sogenannte Entschädigungsgrenze. Diese orientiert sich meistens prozentual an der Versicherungssumme, wird aber hin und wieder auch pauschal festgelegt. Eine sehr gängige Grenze liegt bei ca. 20% der Versicherungssumme, jedoch hängt die Festlegung immer vom jeweiligen Versicherer ab. Mit einem kleinen Rechenbeispiel soll die Wirkung der Grenze für Entschädigungen verdeutlicht werden:

Versicherungssumme: 80.000 Euro

Wert einer antiken Vase: 30.000 Euro

Entschädigungsgrenze: 20%

Entschädigung: 16.000 Euro

Wer besonders teuren Schmuck, viele Wertpapiere oder andere besondere Wertsachen in seinem Haus verwahrt, sollte dies der Versicherung mitteilen. Oftmals können in solchen Fällen nämlich spezielle Tarifzusätze gebucht werden, um diese Gegenstände angemessen abzusichern. Der Zuschlag auf die Prämie fällt natürlich ebenfalls je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch aus.

Tipp: Mit einem Preisvergleich der Hausratversicherung können Sie die jeweiligen Entschädigungssummen der einzelnen Versicherer sehr einfach in Erfahrung bringen und eine günstige Police finden. Machen Sie den Vergleich und entlasten Sie Ihren Geldbeutel!

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