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Wird das Fahrrad einer versicherten Person entwendet, kommt die Hausratversicherung nicht immer dafür auf. Ein solches Risiko gehört nämlich nur dann zum Standard-Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad sich im versicherten Gebäude befand. Ereignet sich der Diebstahl jedoch außerhalb des versicherten Gebäudes, zahlt eine Hausrat-Police normalerweise nicht. In solchen Fällen wird eine Fahrraddiebstahlversicherung als Zusatz-Option benötigt, die den Neuwert des Bikes ersetzt.
Eine Fahrradversicherung wird oftmals als Zusatz zur normalen Hausrat angeboten. Viele Anbieter beschränken die Kosten für eine Erstattung des Bikes auf einen bestimmten prozentualen Satz der Hausrat-Versicherungssumme. Einige Anbieter legen darüber hinaus auch noch eine pauschale Höchstsumme fest, die für einen Fahrraddiebstahl vorgesehen ist. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Kosten gestohlenes Fahrrad: 2.000 Euro
Versicherungssumme Hausrat: 30.000 Euro
Maximale Erstattung (Fahrraddiebstahl): 2% der Versicherungssumme
Erstattung: 600 Euro
In diesem Beispiel erhält der Versicherte also maximal 600 Euro bei einem Fahrraddiebstahl und müsste den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.
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