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Bei Feuerschäden handelt es sich um Brandfolgen, die normalerweise von den Hausratversicherungen übernommen werden. Trotzdem ist es wichtig, sich die genaue Definition eines Brandes gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2022) anzuschauen. Nach A 3.1 ist ein Brand ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entsteht oder diesen verlässt und sich selbst ausbreitet. Bestimmungsmäßige Brandherde sind Öfen, Kamine oder auch eine Kerze.
Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die Prüfung der Fahrlässigkeit dar. Wird beispielsweise ein Topflappen auf der Herdplatte vergessen, kann dies unter Umständen zu Leistungskürzungen führen. In einem Urteil des Landgerichts Krefeld (Az.: 5 O 422/05) wurde zudem eine Hausratversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit, weil der Versicherte die brennenden Kerzen seines Adventskranzes 30 Minuten unbeaufsichtigt ließ.
Mittlerweile dürfen Versicherer laut dem Versicherungsvertragsgesetz von 2008 ihre Leistungen zwar nicht mehr einfach so komplett kürzen, eine Minderung der Leistung ist bei Fahrlässigkeit jedoch problemlos möglich.
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