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Bei Frostschäden handelt es sich um die zerstörerischen Folgen extrem niedriger Temperaturen. Damit sind vor allem Beschädigungen an Wasserleitungen gemeint, denn wenn dort Wasser verharrt, können die Rohre platzen. Grundsätzlich erstattet eine Hausrat-Police die Kosten für einen solchen Schaden nur, wenn die Rohre und die Installationen Leitungswasser führen.
Ferner müssen sich die Leitungen innerhalb des versicherten Gebäudes befinden. Ein vom Frost zerstörter Wasserhahn in einem angrenzenden Schuppen ist häufig nicht im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Bei Solaranlagen werden Verbindungsrohre laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2008) hingegen dem versicherten Gebäude zugerechnet. Einige Versicherer bieten bei Bedarf natürlich auch weiter reichende Vereinbarungen an.
Darüber hinaus gilt natürlich auch bei Frostschäden, dass grobe Fahrlässigkeit zu Leistungskürzungen führen kann. Wer beispielsweise einen Außenhahn bei Frost nicht abdreht, bleibt im Falle eines Frostschadens auf einem Großteil der Kosten sitzen.
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