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Hotelkosten

Wird die Wohnung oder das Haus eines Versicherten infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar, übernimmt die Hausratversicherung nach A 13.1.3 und A 13.2.3 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) die Hotelkosten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein richtiges Hotel oder eine ähnliche Art der Unterbringung handelt.

Eine Hausrat-Police übernimmt jedoch erst dann die Hotelkosten, wenn der Wohnraum wirklich nicht mehr nutzbar ist. Darüber hinaus wird auch geprüft, ob eine Begrenzung auf einen bewohnbaren Bereich des versicherten Objekts möglich ist. Lassen sich all diese Punkt verneinen, bezahlt die Versicherung die Unterbringung in einem entsprechenden Hotel.

Die Versicherungsgesellschaften begrenzen die Erstattungen für Hotelkosten zudem sowohl zeitlich als auch in Bezug auf die Höhe. So stellt eine Beschränkung der Leistung auf maximal 100 Tage beispielsweise keine Seltenheit dar. Ferner dürfen die Hotelkosten häufig nicht mehr als 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag betragen. Hierbei kommt es jedoch auch sehr auf den jeweiligen Tarif an. Gerade deshalb ist ein Vergleich der Hausratversicherung sehr wichtig.

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