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Definiert sind Implosionsschäden als solche Schäden, bei denen ein niedriger Druck im Innern oder von außen den Zusammenbruch eines Elektrogerätes auslöst. Als Quasi-Gegenpol zur Explosion sind vor allem Fernseher oder Monitore von Implosionsschäden betroffen. Aber auch bei Rohrleitungen, Ventilen oder Druckbehältern können Implosionsschäden auftreten.
Bei der Hausratversicherung sind normalerweise zwar Explosionsschäden, nicht jedoch automatisch auch Implosionsschäden mitversichert. Es gibt eine Reihe von Hausratversicherungs-Tarifen, die eine grundsätzliche Deckung vorsehen. Der Regelfall ist dies aber nicht.
Versicherte sollten beim Abschluss eines Versicherungsvertrags also erst prüfen, ob Implosionsschäden mitversichert sind. Besitzer vieler Gegenstände, die potentiell Implosionsschäden zum Opfer fallen könnten, sollten Ergänzungen zur Hausratpolice buchen. Denn die Kosten nach einem Schaden können, je nach Ausmaß, beträchtlich sein. Die Mehrbeiträge für den Einschluss der Implosions-Klauseln hingegen sind vergleichsweise niedrig.
Tipp zu Implosionsschäden vom Hausratversicherung-Vergleich:
Implosionsschäden sind bei den meisten Hausratversicherungen nicht Teil des Basisschutzes. Überlegen Sie vor der Vertragsunterzeichnung, ob sich der Einschluss in Ihrem Fall nicht vielleicht doch lohnt!