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Keller

Der Keller gehört bei der Hausratversicherung zum Wohnraum, so dass dort untergestellte Gegenstände im Versicherungsfall erstattet werden. In A 10.1.3 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) wird der Keller zwar nicht explizit erwähnt, zählt allerdings zu den Räumen, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder seinen Angehörigen genutzt werden. Dies impliziert den Umstand, dass sonst niemand Zutritt zu den Räumen hat. In einem Mehrfamilienhaus muss das einzelne Kellerabteil also abgeschlossen werden.

Bei der Berechnung der Versicherungssumme und der Prämie wird der Keller nur dann als Wohnfläche mit einbezogen, wenn eine entsprechende Nutzung erfolgt. Wer also einen Hobbyraum oder einen Partykeller sein Eigen nennt, muss die Versicherungssumme höher ansetzen. Als Abstellraum wird der Keller hingegen nicht mit eingerechnet, jedoch umfasst der Versicherungsschutz die dort untergebrachten Gegenstände trotzdem.

Wird ein Fahrrad im Keller abgestellt, unterliegt es somit der vollen Absicherung. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften begrenzen hierbei jedoch häufig die Erstattungssumme. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich eine Hausrat-Police mit integrierter Fahrraddiebstahlversicherung zu suchen.

Tipp: Mit einem Hausratversicherung Vergleich lassen sich schnell günstige Policen finden, die auch eine Fahrradversicherung mit einschließen. Probieren Sie es aus und sparen Sie bares Geld!

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