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Der Neuwert bezeichnet den Wiederbeschaffungswert für einen kaputten Gegenstand im Neuzustand.
Im Versicherungsfall wird der Schaden von zerstörten, gestohlenen oder beschädigten Gegenständen von der Hausratversicherung erstattet. Das bedeutet, der Versicherte kann mit einer Zahlung durch die Versicherung rechnen, um seinen Hausrat zu ersetzen. Laut den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) müssen die Gegenstände dabei in neuwertigem Zustand ersetzt werden. Das bedeutet, der Wiederbeschaffungswert richtet sich laut A 14.1.3 der VHB 2022 nach dem Neuwert der jeweiligen Gegenstände.
Beispiel: Bei einem Einbruch wird durch Vandalismus ein Tisch irreparabel beschädigt. Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer die Kosten, um den gleichen oder einen gleichwertigen Tisch wiederzubeschaffen. Neben dem Kaufpreis werden meist auch Transport, Verpackungs- und Montagekosten von der Hausratversicherung übernommen.
Lediglich bei nicht mehr nutzbaren Haushaltsgegenständen ist nach A 14.1.3 VHB 2022 der gemeine Wert heranzuziehen. Dieser beschreibt den Verkaufspreis, den ein bestimmter Gegenstand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erzielen würde.
Bei Kunstgegenständen und Antiquitäten übernimmt der Hausratversicherer laut den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft den sogenannten Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Ein Neuwert ist dabei nämlich nur schlecht zu ermitteln, weil es sich häufig um einzigartige Originale handelt. Hier ist also nicht der Neuwert, sondern der Wiederbeschaffungswert im aktuellen Zustand gemeint.
Für bestimmten Hausrat gelten von der Versicherungssumme abweichende Entschädigungsgrenzen, zum Beispiel für Bargeld, Wertpapiere und Schmuck. Ob und bis zu welchem Wert diese Sachen in einem Tarif mitversichert sind, können Sie ganz einfach im Detailvergleich der Hausratversicherung einsehen.
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