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Im Rahmen der gesetzlichen Veränderungen der vergangenen Jahre hat sich auch bei der Hausratversicherung einiges getan. Bei nachweislich grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Versicherungsnehmer können Versicherungsgesellschaften die vollständige Kostenübernahme nach einem Schadensfall verweigern. Die Kosten werden vielfach über eine sogenannte Quotelung anteilig auf Versicherte und Versicherer verteilt.
Mit diesem recht jungen Ansatz begegnete der Gesetzgeber der zunehmenden Prozessflut, die von der Haftungsverweigerung durch Versicherer aufgekommen war, wenn Versicherungsnehmer bei einem auftretenden Schaden eine Mitschuld trugen. Die Probleme sind durch den Ansatz der Quotelung nach Auffassung von Experten aber nicht aus der Welt geschafft. Klare und rechtlich verbindliche Vorgaben für die Aufteilung der Kosten gibt es bisher nicht.
Versicherer unterbreiten Versicherten im Zuge der Schadensprüfung bei grober Fahrlässigkeit einen Quotelungsvorschlag. Fachleute raten Versicherten zu einer genauen Kontrolle der Vorschläge. Widerspruchslos müssen Versicherungsnehmer die Angebote nicht akzeptieren. Scheint die Aufteilung nicht akzeptabel, können Versicherte einen Anwalt oder den Ombudsmann einschalten.
Hinweise zur Quotelung im Hausratversicherung-Vergleich:
Als Versicherte müssen Sie im Fall einer groben Fahrlässigkeit nicht jedes Angebot Ihrer Versicherung zur Schadensregulierung hinnehmen. Der Hausratversicherung Vergleich informiert Sie über Ihre Chancen bei der Hausratversicherung!