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Werden Umzugsschäden durch freiwillige Helfer verursacht, besteht zumeist kein Versicherungsschutz. Allerdings können die sogenannten Gefälligkeitsschäden bei der Haftpflichtversicherung inkludiert werden. Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen verschiedenste Umzugsschäden, wenn Versicherungsnehmer umziehen und selbst Schäden verursachen.
Der Schutz besteht dabei in vielen Fällen auch für die neue Wohnung für bis zu zwei Monate. Versicherte sollten Versicherern frühzeitig die neue Anschrift mitteilen, um den Fortbestand der Police sicherzustellen. Problematisch kann es bei Umzügen ins Ausland werden. Umzugsschäden sind je nach Police zudem nicht nur in den Wohnungen versichert.
Durch den Einschluss einer Außenversicherung und der Transportmittelschadenversicherung ist auch der Transport der Umzugsgüter im Umzugswagen beim selbst organisierten Umzug versichert. Geht etwas zu Bruch, haftet die Hausratversicherung in der vereinbarten Höhe für die Umzugsschäden. Die Außenversicherung sichert vor allem gegen drohenden einfachen Diebstahl, wenn Umzugsgüter aus dem Transportfahrzeug entwendet werden.
Hausratversicherung-Vergleich: Nicht alle Umzugsschäden lassen sich versichern
Umzugsschäden als Folge eines Freundschaftsdienstes können nur bedingt versichert werden. Viele Risiken können Sie laut unserem Hausratversicherungen-Vergleich aber dennoch mitversichern, wenn ein Umzug ins Haus steht!