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Auch wenn die Hausratversicherung als Basismodell in den Augen vieler Versicherter bereits ausreichenden Versicherungsschutz zu bieten scheint, kann der Abschluss eines sogenannten Wohnungsschutzbriefs den Schutz optimieren, um weitere drohende Kosten im Versicherungsfall einzuschließen, die sonst von Versicherten übernommen werden müssten.
Kommt es zu einem Notfall, greift der Wohnungsschutzbrief zum Beispiel, wenn Schlüsseldienste oder ein Rohrreinigungsdienst beauftragt werden muss, um Schäden zu beheben. Auch die Kosten für Sanitär-, Elektro- und Heizungs-Service sowie Schädlingsbekämpfer, Datenrettungs-Maßnahmen oder eine erforderliche Kinderbetreuung decken viele Wohnungsschutzbriefe zur Hausratversicherung ab. Sogar die vorübergehende Unterbringung von Haustieren und andere wesentliche Sofortmaßnahmen können im Wohnungsschutzbrief mitversichert werden.
Versicherungsnehmer kontaktieren im Schadensfall den Versicherer, der zumeist rund um die Uhr über eine spezielle Hotline Hilfestellungen bietet. Wissen müssen Versicherungsnehmer, dass die Kosten nur für einen eingeschränkten Zeitraum übernommen werden. Auch sieht der Wohnungsschutzbrief eine Zahlungsbeschränkung hinsichtlich der Maximalsummen sowie der Versicherungsfälle pro Versicherungsjahr vor.
Tipp zum Wohnungsschutzbrief:
Versicherte sollten die finanziellen und zeitlichen Obergrenzen zur Haftung des Wohnungsschutzbriefes kennen, bevor sie Leistungen in Anspruch nehmen und aus Unwissenheit schlimmstenfalls dazu zahlen müssen!