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Zieht man als Student oder Auszubildender in eine WG, hofft man auf ein entspanntes Zusammenwohnen mit den Mitbewohnern. Immerhin möchte man seine neu gewonnene Freiheit fernab vom Elternhaus genießen. Aber was ist, wenn plötzlich und unerwartet Schäden am Hausrat auftreten? Wer kommt dafür auf? Eine Hausratversicherung kann im Schadensfall finanziell helfen und dafür sorgen, die Stimmung in der WG aufrechtzuerhalten.
Ein Schaden in der Wohnung ist schnell entstanden – verursacht zum Beispiel durch einen Rohrbruch – und das kann teuer werden.
Eine Hausratversicherung bietet finanzielle Unterstützung, wenn das eigene Hab und Gut durch die Gefahren Feuer, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird. In der Regel gilt der Versicherungsschutz für das Inventar einer Wohnung beziehungsweise eines Hauses.
Eine Hausrat- ist keine Haftpflichtversicherung. Wird fremdes Eigentum beschädigt, gilt der Versicherungsschutz nicht.
Eine Wohngemeinschaft ist eine besondere Konstellation. Welche Bedingungen für den Schutz der Hausratversicherung einer WG gelten, erfahren Sie nachfolgend.
Für welche Räumlichkeiten und Gegenstände gilt der Versicherungsschutz? Ist der Smart-TV im gemeinschaftlichen Wohnzimmer ebenfalls versichert – selbst dann, wenn ein Mitbewohner ihn beschädigt hat? Da es mühsam wäre, alle Versicherungsorte, Gefahren und Gegenstände einzeln zu definieren und zu bewerten, bestehen die Versicherer in der Regel beim Abschluss einer WG-Hausratversicherung auf einen Unterversicherungsverzicht.
Die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes gestaltet sich bei Wohngemeinschaften (oder bei Untermietern) im Großen und Ganzen ähnlich wie bei anderen Mietverhältnissen. Bei vielen Versicherern kann der Hausrat der gesamten Wohngemeinschaft über eine gemeinsame Hausrat-Police versichert werden. Hierzu ist es erforderlich, dass mindestens ein Bewohner als Hauptmieter im Mietvertrag festgehalten und für die Einhaltung der Versicherungspflichten zuständig ist – vor allem für die Entrichtung des Beitrages. Es ist aber sehr zu empfehlen, dass sich jeder Mitbewohner in den Versicherungsvertrag eintragen lässt. Somit ist im Versicherungsfall ein Leistungsanspruch garantiert. Der Beitrag wird einfach durch die Anzahl der versicherten Personen aufgeteilt. Aber: Nicht alle Versicherungsgesellschaften versichern Wohngemeinschaften oder einzelne, untervermietete Zimmer.
Wenn Sie als Einzelperson ein möbliertes Zimmer zur Untermiete bezogen haben und eine Hausratversicherung abschließen wollwn, sollten Sie sich an den Versicherer wenden. Auch in diesem Fall ist der Abschluss einer Hausratversicherung nach Absprache möglich. Da eine Hausratversicherung vergleichsweise günstig ist, lohnt sich der Abschluss auch für Studenten, die gemeinsam mit Kommilitonen in einer Wohnung leben.
Der Geltungsbereich oder auch Versicherungsort der Hausratversicherung beschränkt sich in der Regel auf sämtliche Räume der Wohngemeinschaft, die der privaten Lebensführung dienen, inklusive Balkone, Terrassen oder dergleichen. Auch Speicher, Privat- und Gemeinschaftskeller werden meist dazugezählt. Nebengebäude wie Garagen oder Wintergärten sind ebenfalls in vielen Tarifen eingeschlossen.
Einige Tarife beinhalten eine sogenannte Außenversicherung. Diese gilt dann über den Versicherungsort hinaus – beispielsweise bei beruflichen Reisen oder einem Versicherungsfall während eines Auslandssemesters. Im Ausland beschränkt sich die Gültigkeit in der Regel auf drei Monate.
Jede Wohngemeinschaft sollte eine Hausratversicherung abschließen, um ausreichend abgesichert zu sein. Um den passenden Tarif zu finden, bietet CHECK24 einen kostenlosen Vergleichsrechner an. Nach nur wenigen Eingaben zeigt der Rechner diejenigen Angebote an, die den Bedarf der WG decken. Auf Wunsch können zudem weitere Leistungen, wie der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl oder eine Glasbruchversicherung, in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr zur Verfügung – per Telefon oder per E-Mail.
*Beispielrechnung:
Berechnung von 05/2024
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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Hausratversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“), weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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