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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 15.01.2024
Eine Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung leistet für Behandlungen der Alternativmedizin und übernimmt anteilig die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen.
Da der Gesetzgeber in den letzten Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen hat, erhalten gesetzlich Versicherte in vielen Fällen nur noch unzureichende bis gar keine Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden oder Sehhilfen. Für gesetzlich Versicherte, die Therapien der Alternativmedizin nutzen möchten, ist eine Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung daher eine sinnvolle Option, die Lücke im gesetzlichen Versicherungsschutz zu schließen.
Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Eigenblutbehandlungen. Die meisten Tarife leisten dabei für Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren. Dabei werden auch die Kosten für verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel bezuschusst, die ein Heilpraktiker oder Arzt verordnet und die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder überhaupt nicht erstattet werden.
Die Versicherung erstattet einen festgelegten Prozentwert – oft rund 80 Prozent – der Behandlungskosten bis zu einem jährlichen Höchstwert. Je nach Tarif werden auch die Kosten für notwendige Arznei- und Verbandmittel anteilig erstattet. Der maximale Erstattungsbetrag kann in der Regel alle zwei Jahre ausgeschöpft werden.
Auch die Brillenversicherung leistet für Sehhilfen in der Regel bis zu einem vertraglich festgelegten Prozentwert. Ebenso wie bei der Heilpraktiker-Komponente kann dieser Betrag alle zwei Jahre ausgeschöpft werden. Dabei ist es irrelevant, ob es um Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen geht.
Die Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung sind meist miteinander kombiniert. Damit deckt die Versicherung zwei häufig gewünschte Zusatzleistungen ab und schließt eine große Lücke im Versorgungsschutz der gesetzlichen Versicherung. Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherungen zählen ebenso wie Vorsorgeversicherungen zu den ambulanten Zusatzversicherungen.
Die Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung bietet eine optimale medizinische Versorgung, ohne dass Versicherungsnehmer tief in die eigene Tasche greifen müssen. In der Regel ermöglichen bereits geringe Jahresbeiträge erhebliche Zuschüsse zu Sehhilfen sowie verschiedenen Maßnahmen der Alternativmedizin. Sie ist somit eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der genaue Leistungsumfang sowie die Höhe der Erstattungen hängen vom jeweiligen Anbieter ab.
Die wichtigste Leistung der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung ist die anteilige Kostenübernahme für Sehhilfen und alternative Heilmethoden. Bei den Heilpraktikerleistungen sollte für alle Behandlungen geleistet werden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Das Verzeichnis listet die Gebühren der unterschiedlichen Behandlungsmethoden auf. Welche Naturheilverfahren bezuschusst werden, sollte sich hingegen nach dem Hufeland-Verzeichnis richten. Dieser Leistungskatalog zählt alle Naturheilverfahren und alternativen Therapien auf, die theoretisch erklärbar sind und sich in der Praxis bewährt haben.
Für die folgenden Heilverfahren und Maßnahmen leistet die Versicherung unter anderem:
Je nach Tarif leistet die private Krankenzusatzversicherung auch für weitere Zusatzleistungen. Dazu gehören etwa regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland.
Legt ein Versicherer die erstattungsfähigen Behandlungen in einem eigenen Verzeichnis fest, sollten Sie prüfen, ob dieses Ihre gewünschten Behandlungen enthält. Ansonsten werden die Kosten für eine solche Therapie nicht übernommen. Die Zusatzversicherung sollte darüber hinaus auch für Arznei- und Verbandmittel leisten, die der Alternativmediziner im Rahmen einer Behandlung verschreibt.
Im Bereich der Brillenversicherung werden neben Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) auch Lasik-Laserbehandlungen zur Sehschärfenkorrektur bezuschusst. Hier sollten Versicherte den Höchstbetrag beachten, bis zu dem die Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen bezuschusst werden. Meist kann der Höchstbetrag – beispielsweise 200 Euro – alle zwei Jahre ausgeschöpft werden. Manche Tarife bezuschussen den Kauf einer Brille oder von Kontaktlinsen über den Höchstbetrag hinaus, falls sich die Sehstärke plötzlich stark ändert.
Bei vielen Tarifen sind zudem Vorsorgemaßnahmen – unter anderem das Hautkrebs-Screening und der Schilddrüsentest – sowie bestimmte Impfungen enthalten.
Achten Sie vor Abschluss eines Vertrags darauf,
Die Beiträge zu einer Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung hängen neben dem Eintrittsalter vor allem vom Leistungsumfang des Tarifs ab. Wünschen Sie etwa hohe Erstattungen für Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren sowie zusätzliche Leistungen für Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen, ist der Beitrag entsprechend hoch. Für einen Tarif, der nur Sehhilfen bezuschusst, ist der Beitrag hingegen vergleichsweise gering.
Daneben spielen auch das Eintrittsalter der versicherten Person sowie das Ergebnis der Gesundheitsprüfung eine große Rolle. Je nach Gesundheitszustand und eventuellen Vorerkrankungen muss der Antragsteller unter Umständen einen Risikozuschlag auf den normalen Beitrag zahlen. Es empfiehlt sich daher, eine Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen – bevor gesundheitliche Beschwerden auftreten. Für einen gesunden 30-Jährigen ohne Vorerkrankungen ist eine Heilpraktiker- und Brillenzusatz Versicherung bereits für unter 10 Euro monatlich zu haben.
Einige Tarife der sogenannten ambulanten Zusatzversicherung bilden zudem Alterungsrückstellungen. Hier sind die Beiträge in den ersten Versicherungsjahren höher, da ein Teil der Zahlungen in die Alterungsrückstellungen fließt. Im Alter sind die Beiträge dagegen meist etwas niedriger als bei anderen Tarifen, da die Rückstellungen dazu genutzt werden, die Beitragssätze möglichst stabil zu halten.
Gute Tarife der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung erstatten etwa 80 Prozent des Rechnungsbetrags von erstattungsfähigen Leistungen. Entscheidend ist auch die Begrenzung des Tarifs: sie gibt an, bis zu welchem jährlichen Höchstbetrag Kosten erstattet werden.
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