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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 07.02.2024
Bei einem Chiropraktiker handelt es sich streng gesehen um einen Heilpraktiker mit entsprechender Zusatzausbildung. Verfügt ein Arzt über die Zusatzausbildung, spricht man von einem Chirotherapeuten. Chiropraktoren sind hingegen Personen, die ein Vollzeitstudium der Chiropraktik absolviert haben. Oftmals werden alle drei Qualifikationen unter dem Begriff Chiropraktiker synonym verstanden.
Das Ziel eines Chiropraktikers ist, die normale Funktionsweise des zentralen Nervensystems sicherzustellen. Nach der Lokalisierung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparates werden diese durch gezielte Handgriffe beseitigt. Die sogenannte Justierung dient dazu, Fehlstellungen der Knochen zu korrigieren, Mobilitätseinschränkungen zu beseitigen und die Beweglichkeit wiederherzustellen. Der Chiropraktiker arbeitet dabei fast ausschließlich mit seinen Händen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei älteren Menschen oder Kindern, werden zusätzlich kleine Instrumente – sogenannte Activatoren – eingesetzt. Medikamente sind in der Chiropraktik nicht vorgesehen.
Der Grundgedanke der Chiropraktik
Die Chiropraktik ist eine Behandlungsmethode der Alternativmedizin, die sich auf die Versorgung der Wirbelsäule und Gelenke spezialisiert hat. Die Wirbelsäule wird als Träger des Rückenmarks und der Nervenbahnen so verstanden, dass Fehlstellungen der Wirbel zu Blockaden des Nervenapparats führen, die sich in Schmerzen und eingeschränkter Bewegungsfähigkeit äußern. Neben Fehlstellungen in der Wirbelsäule kann der Ursprung für die Probleme außerdem in den Gelenken liegen.
Ablauf der Behandlung
Ein seriöser Chiropraktiker befragt Sie vor Beginn der Behandlung zunächst über die genauen Hintergründe Ihres Problems. Er erkundigt sich, wie lange eventuelle Schmerzen bereits vorhanden sind, wie regelmäßig sie auftreten und ob Sie an Vorerkrankungen oder Bewegungseinschränkungen leiden. Durch die Anamnese ist der erste Termin in der Regel etwas zeitintensiver als die Folgebehandlungen.
Nachdem sich der Chiropraktiker ausreichend informiert und vergewissert hat, dass er Sie gefahrlos behandeln kann, beginnt er mit der Palpation. Dabei handelt es sich um die händische Suche nach sogenannten Subluxationen – Gelenkveränderungen, welche die Nerven beeinflussen und sich auf Organe und Gesundheit auswirken.
Sofern der Chiropraktiker eine Subluxation ermitteln konnte, wird ein speziell auf Ihre Problematik zugeschnittener Behandlungsplan erstellt. In der Regel erfolgt nach dem Erstgespräch und der Erstellung des Behandlungsplans sofort die erste Behandlung. Oft müssen Sie hierfür auf einem chiropraktischen Behandlungstisch Platz nehmen. Durch verschiedene Methoden justiert der Chiropraktiker Ihre Subluxationen, wodurch Ihre Schmerzen und/oder Bewegungseinschränkungen langfristig beseitigt werden sollen. Meist ist die Justierung mit einem akustischen Knacken verbunden, wobei dieses nicht ausschlaggebend für den Erfolg der Behandlung ist.
Kurz nach dem ersten Besuch beim Chiropraktiker kommt es bei vielen Menschen zu Muskelkater in der behandelten Körperregion. Dieser ist allerdings harmlos und sollte nach 1 bis 3 Tagen wieder verschwunden sein.
Behandlung auch nach Erfolg
Konnte Sie die Chirotherapie von Ihren Schmerzen befreien, können Sie auch weiterhin Behandlungen beim Chiropraktiker wahrnehmen, um erneuten Subluxationen vorzubeugen.
Das Erstgespräch bei einem Chiropraktiker mit anschließender Behandlung kostet meist etwa 100 €. Allerdings wird eine einzelne Behandlung nicht ausreichen, um Sie dauerhaft von den Problemen zu befreien. Bis eine langfristige Besserung eintritt, sind für gewöhnlich 10 bis 15 Behandlungen notwendig. Da die Folgetermine aber nicht so zeitintensiv sind wie das Erstgespräch, fallen diese mit etwa 60 € pro Termin entsprechend günstiger aus.
Abhängig von der Schwere Ihrer Schmerzen ergeben sich somit Kosten zwischen 700 und 1.000 € für die gesamte Behandlung. In besonders schweren Fällen können weitere Behandlungen notwendig sein, wodurch die Kosten höher liegen können.
Die Abrechnung von Heilpraktikerleistungen, zu denen chiropraktische Behandlungen zählen, erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), sofern sie von einem Heilpraktiker durchgeführt wurden. Wurden sie von einem Arzt behandelt, werden die Kosten über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die Übernahme von Kosten für Heilpraktikerleistungen ist davon abhängig, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. In manchen Fällen sind die Kosten generell nicht erstattungsfähig, in anderen Fällen können Sie Zuschüsse über Bonusprogramme der Krankenkasse erhalten. Andere Kassen bezuschussen alternative Heilmethoden auf ähnliche Weise wie schulmedizinische Leistungen. Eine allgemeine Regelung, die über alle gesetzlichen Krankenversicherungen hinweg greift, existiert nicht.
Gibt Ihre Krankenkasse an, dass Heilpraktikerleistungen übernommen werden, müssen Sie die Rechnung des Chiropraktikers in der Regel zunächst selbst begleichen. Anschließend können Sie diese bei Ihrer Kasse einreichen und erhalten den entsprechenden Teil zurückerstattet. In seltenen Fällen kann die Behandlung direkt über Ihre Versichertenkarte abgerechnet werden. Ob Ihre GKV für die Kosten einer chiropraktischen Behandlung aufkommt, sollten Sie immer vorab bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Auch ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag fordert, bevor einer Kostenübernahme für die Chirotherapie zugestimmt wird.
In manchen Fällen setzen die Kassen für die Kostenübernahme Voraussetzungen an die Ausbildung der Person, die Sie behandeln wird. So handelt es sich beim „Chiropraktiker“ nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, sondern lediglich eine Beschreibung der Behandlungsmethode.
Um die Behandlungskosten nicht vollständig allein tragen zu müssen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer leistungsstarken Zusatzversicherung. Mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder ambulanten Zusatzversicherung können Sie sich vor zu hohen Kosten durch chiropraktische Behandlungen schützen. Sehr gute Tarife übernehmen mindestens 80 % der Kosten für Naturheilkunde und erstatten in diesem Bereich bis zu 2.000 € pro Jahr.
Da die verschiedenen Versicherungsgesellschaften oftmals ähnliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen anbieten, sollte ein möglichst umfangreicher Versicherungsvergleich stattfinden, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden. Mit CHECK24 können Sie zahlreiche Tarife vergleichen, die die Kosten für Alternativmedizin bezuschussen oder sogar vollständig übernehmen.
Da es sich bei der Wirbelsäule um einen besonders empfindlichen Teil des Körpers handelt und eine nicht fachgerechte Behandlung zu weiteren Beschwerden führen kann, sollten Sie Ihren Chiropraktiker sorgsam auswählen. Da nicht jeder Chiropraktiker dieselbe Ausbildung und Berufserfahrung vorweisen kann, sollten Sie besonderes Augenmerk auf seine Vorkenntnisse legen, bevor Sie sich von ihm behandeln lassen.
Beispielweise darf sich auch ein Heilpraktiker, der an einer einzelnen entsprechenden Wochenendschulung teilgenommen hat, als Chiropraktiker bezeichnen. In diesem Fall sollten Sie von einer Behandlung absehen. Indikatoren für angemessene Fachkenntnisse sind die Berufsbezeichnung Chiropraktor, ein Meisterbrief oder eine deutlich überwiegende Anzahl positiver Erfahrungsberichte von behandelten Patienten. Auch kann Ihre Krankenkasse Ihnen Auskunft darüber geben, ob der Chiropraktiker Ihrer Wahl über die notwendigen Berufskenntnisse verfügt.
Chiropraktiker behandeln besonders häufig Patienten mit folgenden Symptomen:
Arbeitet der Chiropraktiker nicht ordnungsgemäß, birgt vor allem die Behandlung der (Hals-)Wirbelsäule ein gewisses Verletzungsrisiko. So kann eine falsche Behandlung zu Gefühlsstörungen oder sogar Lähmungserscheinungen führen. Sie sollten sich daher gut über die Qualifikationen des Chiropraktikers Ihrer Wahl informieren und sich mit Erfahrungsberichten seiner Patienten auseinandersetzen, bevor Sie sich behandeln lassen.
Auch durch häufige chiropraktische Behandlungen müssen Sie bei fachgerechter Durchführung keine Schäden an Ihren Gelenken befürchten. Falls Sie sich dennoch Sorgen machen, sprechen Sie den behandelnden Chiropraktiker darauf an. Er wird Ihnen eine Individualeinschätzung zu Ihren Bedenken geben.
Die Behandlung durch einen Chiropraktiker ist in der Regel schmerzfrei. Besonders bei Erstbehandlungen berichten Patienten nach der Behandlung von Muskelkater und/oder Kopfschmerzen. Diese verschwinden allerdings nach wenigen Tagen und fallen in der Regel nach jeder Folgebehandlung geringer aus.
Obwohl Osteopathie und Chiropraktik in einigen Punkten Ähnlichkeiten vorweisen, gibt es dennoch Unterschiede. In der Chiropraktik wird der Fokus auf Behandlungen der Wirbelsäule und Gelenke gesetzt. In der Osteopathie liegt der Fokus nicht auf einer bestimmten Körperregion. So werden in der Osteopathie beispielsweise auch Organe direkt behandelt. Die von Osteopathen eingesetzten Handgriffe sind in der Regel langsamer.
Egal ob Chiropraktor, Chirotherapeut oder Heilpraktiker mit Zusatzausbildung: Bei ausgerenkten, verletzten oder entzündeten Gelenken sollten Sie von einer chiropraktischen Behandlung absehen. Auch bei einem Bandscheibenvorfall sollten Sie auf die Behandlung verzichten. Teilweise wird in hohem Alter allgemein von entsprechenden Behandlungen abgeraten. Bei fachgerechter Durchführung spricht allerdings auch für Rentner nichts gegen die Versorgung durch einen Chiropraktiker.
Können Sie einen Temin zeitlich nicht einrichten, sollten Sie ihn möglichst früh absagen. Ohne Terminabsage wird Ihnen Ihr Chiropraktiker die Ausfallkosten in Rechnung stellen. Bei erstmaligem Versäumnis belaufen sich diese meist auf einen Festbetrag. Kommt es zum wiederholten Mal vor, dass Sie einen Termin nicht früh genug absagen, verlangen viele Chiropraktiker dennoch die vollen Behandlungskosten. In den meisten Fällen haben Sie für die Terminabsage bis zu 24 Stunden vor der Behandlung Zeit, ohne dass Sie eine Erhebung von Ausfallkosten befürchten müssen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 67 Tarifvarianten der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.