Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
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Ein Heizstromvergleich ist sinnvoll für Betreiber von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen. Insbesondere, wenn Sie noch vom örtlichen Stromversorger beliefert werden und noch nie eine Heizstromvergleich durchgeführt haben, ist das Sparpotenzial besonders hoch. Durch die Öffnung des Energiemarktes ist die Anzahl überregionaler Stromanbieter, die auch Heizstromtarife anbieten, deutlich gestiegen. Durch einen Anbietervergleich und -wechsel können die jährlichen Heizkosten deutlich reduziert werden.
Verbraucher, die mit Strom heizen, können durch einen Strompreisvergleich für Heizstrom viel sparen. Heizstromkunden haben oftmals zwei getrennte Stromzähler und können für Heizstrom einen separaten Tarif abschließen. Aber auch Kunden mit nur einem Stromzähler haben die Möglichkeit den Stromanbieter zu wechseln. Bei einigen Nachtspeicherheizungen wird Heizstrom und Haushaltsstrom über denselben Zähler gemessen. Handelt es sich dabei um einen Zweitarifzähler, kann trotzdem ein Anbieterwechsel durchgeführt werden. Geben Sie dazu Ihren Verbrauch für Heiz- und Haushaltsstrom aufgeteilt nach Hochtarif und Niedertarif an.
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Wer mit Heizstrom heizt, dessen Stromzähler hat entweder nur ein Zählwerk oder er ist mit zwei Zählwerken ausgestattet. Insbesondere bei Nachtspeicherheizungen sind Doppeltarifzähler üblich, die den Stromverbrauch in Hoch- und Niedertarif einteilen. Der Hochtarif (HT) greift tagsüber, während nachts zum günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet wird. Beim Heizstromvergleich können Sie angeben, was für ein Stromzähler Sie besitzen. Bei einem Eintarifzähler müssen Sie den gesamten Jahresverbrauch in den Stromvergleichsrechner eingeben. Sollten Sie über einen Doppeltarifzähler verfügen, geben Sie die Kilowattstunden aufgeteilt nach Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) an. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.
Eintarifzähler
Zweitarifzähler
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Bei einem Heizstromvergleich für die Nachtspeicherheizung müssen Sie angeben, ob Sie einen Zähler mit einem Zählwerk (Eintarifzähler) oder mit zwei Zählwerken (Zweitarif-/Doppeltarifzähler) besitzen. Bei einem Eintarifzähler findet keine Unterscheidung nach Hochtarif und Niedertarif statt. Bei einem Zweitarifzähler findet eine Unterscheidung nach Hochtarif und Niedertarif statt. Tagsüber wird über den Hochtarif abgerechnet. Nachts greift der sogenannten Niedertarif (NT). Der Strom im Niedertarif wird auch Heizstrom oder Nachtstrom genannt. Mit dem Strom aus dem günstigeren Niedertarif heizt sich der Wärmespeicher der Nachtspeicherheizung auf und gibt die Wärme bei Bedarf wieder an die Räume ab. Nachtspeicherheizungen gelten aber als eher ineffizient und angesichts der steigenden Strompreise ist das Heizen mit Strom nach wie vor eine teure Angelegenheit. Wer bereits eine entsprechende Nachtspeicherheizung hat, sollte mit dem Heizstromvergleich den günstigsten verfügbaren Heizstromtarif abschließen. Bitte geben Sie dabei an, ob Sie jeweils einen separaten Zähler für Heizstrom und Haushaltsstrom (getrennte Messung) oder einen gemeinsamen Zähler für Heizstrom und Haushaltsstrom besitzen (gemeinsame Messung).
Bei einer getrennten Messung werden die Stromzähler als getrennte Abnahmestellen behandelt und müssen nicht vom selben Anbieter beliefert werden. Für jeden Zähler können Sie jeweils einen passenden Stromanbieter auswählen.
Bei einer gemeinsamen Messung wird Haushaltsstrom und Heizstrom nicht separat erfasst. Das bedeutet, es existiert nur ein gemeinsamer Stromzähler, der den gesamten Stromverbrauch misst. Handelt es sich dabei um einen Zweitarifzähler, kann trotzdem ein Heizstromvergleich durchgeführt werden.
Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
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