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Heizungsgesetz Bundestag debattiert über kontroverses Heizungsgesetz
| mag
Im Bundestag fand eine intensive Debatte über das umstrittene Heizungsgesetz statt. Nach der zweistündigen Diskussion werden nun in den Ausschüssen Änderungen erwartet, bevor das Gesetz voraussichtlich in der ersten Juliwoche verabschiedet wird.
Intensive Debatte im Bundestag über das kontroverse Heizungsgesetz - Klärung in den Ausschüssen erwartet
Das Heizungsgesetz, das die Bundesregierung plant, stößt im Bundestag auf geteilte Meinungen und kontroverse Diskussionen. Während die einen die geplanten Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien in Heizsystemen begrüßen, äußern andere Bedenken und Kritikpunkte. CDU-Politiker Jens Spahn bezeichnete das Gesetz gar als "Gesetz für die Tonne" und bemängelte die Unklarheiten und fehlende Eindeutigkeit der neuen Leitplanken, die erst kürzlich von der Ampelkoalition vereinbart wurden.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen in Deutschland zukünftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies gilt ab 2024 für Neubauten, während für bestehende Gebäude eine Verbindung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist. Es soll außerdem Möglichkeiten geben, bestehende Öl- und Gasheizungen weiterhin zu nutzen und defekte Heizungen zu reparieren. Als Alternativen zu fossilen Brennstoffen werden unter anderem elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen und Solarthermie-Heizungen genannt.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigten hingegen den Kurs der Koalition und betonten die Dringlichkeit, die bestehende Klimalücke aus der Vorgängerregierung zu schließen. Sie wiesen darauf hin, dass das Heizungsgesetz eng mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft sei und dass die Preise für Öl und Gas in den kommenden Jahren durch die CO₂-Bepreisung steigen würden.
Die FDP kritisiert, dass der Fokus des Gesetzes zu sehr auf Heizungen liegt und fordert eine umfassendere Betrachtung der Wärmenetze vor Ort, bevor verbindliche Vorgaben gemacht werden. Die Linke hingegen bemängelt die mangelnde finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch sowie den Mangel an Handwerkern, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt, der im Ausschuss geklärt werden muss, betrifft die finanzielle Unterstützung des Staates für den Heizungstausch. Es besteht die Frage, wie viel der Staat dazu beitragen wird, um den Umstieg für die Bürgerinnen und Bürger sozialverträglich zu gestalten. Zudem wird diskutiert, ob die Altersgrenze für Eigentümer gesenkt werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch der Schutz für Mieter und Anreize für Vermieter müssen noch geklärt werden.
Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet wird, um ab 2024 in Kraft treten zu können. Der Deutsche Mieterbund ist besorgt über mögliche steigende Mieten als Folge dieses Gesetzes, während Umweltverbände die späte Einführung der Regelungen kritisieren und einen schnelleren Übergang zu erneuerbaren Energien fordern. Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses und die endgültigen Entscheidungen vom Ausschuss zu den noch offenen Fragen werden mit großer Spannung erwartet.
Das Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen in Deutschland zukünftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Dies gilt ab 2024 für Neubauten, während für bestehende Gebäude eine Verbindung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist. Es soll außerdem Möglichkeiten geben, bestehende Öl- und Gasheizungen weiterhin zu nutzen und defekte Heizungen zu reparieren. Als Alternativen zu fossilen Brennstoffen werden unter anderem elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen und Solarthermie-Heizungen genannt.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigten hingegen den Kurs der Koalition und betonten die Dringlichkeit, die bestehende Klimalücke aus der Vorgängerregierung zu schließen. Sie wiesen darauf hin, dass das Heizungsgesetz eng mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft sei und dass die Preise für Öl und Gas in den kommenden Jahren durch die CO₂-Bepreisung steigen würden.
Die FDP kritisiert, dass der Fokus des Gesetzes zu sehr auf Heizungen liegt und fordert eine umfassendere Betrachtung der Wärmenetze vor Ort, bevor verbindliche Vorgaben gemacht werden. Die Linke hingegen bemängelt die mangelnde finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch sowie den Mangel an Handwerkern, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt, der im Ausschuss geklärt werden muss, betrifft die finanzielle Unterstützung des Staates für den Heizungstausch. Es besteht die Frage, wie viel der Staat dazu beitragen wird, um den Umstieg für die Bürgerinnen und Bürger sozialverträglich zu gestalten. Zudem wird diskutiert, ob die Altersgrenze für Eigentümer gesenkt werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auch der Schutz für Mieter und Anreize für Vermieter müssen noch geklärt werden.
Es wird erwartet, dass der Gesetzentwurf vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet wird, um ab 2024 in Kraft treten zu können. Der Deutsche Mieterbund ist besorgt über mögliche steigende Mieten als Folge dieses Gesetzes, während Umweltverbände die späte Einführung der Regelungen kritisieren und einen schnelleren Übergang zu erneuerbaren Energien fordern. Die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsprozesses und die endgültigen Entscheidungen vom Ausschuss zu den noch offenen Fragen werden mit großer Spannung erwartet.
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