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Der Versicherungsschutz der Hundeversicherung ist auch im Ausland gültig. Allerdings unterscheiden die Versicherer zwischen einem europäischen und globalen Haftpflichtschutz für Hunde. Bei einem Auslandsaufenthalt in einem europäischen Land gilt der Versicherungsschutz meist zeitlich unbegrenzt.
Hält sich der Hundehalter mit seinem Vierbeiner nicht in Europa auf, besteht der Versicherungsschutz oftmals nur für einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.
Mithilfe unseres Hundehaftpflicht Vergleichs können Sie schnell und einfach sehen, wo und wie lange der Haftpflichtschutz wirksam ist. Zudem macht der Detailvergleich weitere wichtige Leistungsunterschiede deutlich und ermöglicht es Ihnen, die Vertragsbedingungen einzusehen.
Tipp: Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union verreisen möchten, muss Ihr Hund mit einem elektronischen Chip (Transponder) gekennzeichnet sein. Bevor Sie mit Ihrem Hund verreisen, sollten Sie sich zudem über die Regeln der Hundehaltung des Ziellandes informieren. Damit Sie auch im Ausland gegen Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe geschützt sind, ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Hundehaftpflicht abzuschließen – auch wenn Sie keiner gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen.
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