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089 - 24 24 12 47hund@check24.deEine Hundepension bietet Hundehaltern die Möglichkeit, ihren Hund für einen längeren Zeitraum professionell betreuen zu lassen – etwa wenn man verreist oder im Krankenhaus ist. Auch wenn das Tier in einer Hundepension von einem gewerbsmäßigen Hundesitter versorgt und betreut wird, haftet für Schäden prinzipiell der Hundehalter – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Gerichtsurteil festgestellt.
Die Karlsruher Richter urteilten: Fügt ein Hund einem gewerbsmäßigen Hundebetreuer einen Schaden zu, ohne dass dem Betreuer eine Schuld angelastet werden kann, muss der Hundehalter für den Schaden haften. Verfügt der Hundehalter über eine Hundehaftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schadensersatz, wenn der Hund eine dritte Person verletzt.
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